Newsletter Abfall Mai 2024

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Radioaktive Abfälle im Zwischenlager

Vergeblich haben Kläger versucht, die zuständige Behörde zur Aufhebung einer atomrechtlichen Aufbewahrungsgenehmigung für ein Standort-Zwischenlager für radioaktive Abfälle zu verpflichten (BayVGH, Urt. v. 08.04.2024, Az.: 22 A 17.40026).

Auskunft über die Nachhaltigkeitsstrategie

Das VG Karlsruhe hatte die Frage zu klären, ob u.a. Sitzungsprotokolle und Beschlusstexte im Rahmen eines umweltinformationsrechtlichen Auskunftsanspruchs zu einer Nachhaltigkeitsstrategie offenzulegen sind (Urt. v. 04.03.2024, Az.: 10 K 1934/22).

Abfall als baurechtlich relevantes Störpotenzial

Wenn auf einem Betriebsgrundstück mehr als nur Klein- oder Restmengen an Abfall anfallen, vermittelt die betriebliche Abfallentsorgung ein Störpotenzial, das bei Prüfung eines baurechtlichen Abwehranspruchs von Bedeutung sein kann, wie ein aktueller Fall des VG Karlsruhe verdeutlicht (Urt. v. 24.01.2024, Az.: 2 K 1079/23).

Geheimhaltungsbedürftige Angaben zu Abfall

Das BVerwG hat sich im Rahmen eines UIG-Verfahrens u.a. mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen wettbewerbsrelevante Angaben zu Abfällen eines schrottverarbeitenden Betriebs offenzulegen sind (Beschl. v. 09.01.2024, Az.: 20 F 2.21).

BVerwG zu Deponierückstellungen

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 20.12.2023 (Az.: 9 BN 4.23) das vorgehende Urteil des VGH Mannheim zu gebührenrechtlichen Fragen der Deponierückstellung, insb. zu dem Grundsatz der Periodengerechtigkeit, bestätigt. Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter Artikel 4.

Übermöblierung durch Altkleidercontainer

Nach Auffassung des VG Köln handelt es sich bei der Frage, ob es infolge zusätzlich aufgestellter Altkleider-Container zu einem „Überangebot“ bzw. einer „Überfrachtung“ kommt, um ein sachfremdes, da nicht straßenrechtliches Kriterium, wenn nicht im Rahmen eines Ratsbeschlusses für das gesamte Gemeindegebiet konkrete baugestalterische oder städtebauliche Erwägungen ergehen (Urt. v. 15.11.2023, Az.: 21 K 6744/19). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter Artikel 6.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

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