Altkleider vor Gericht – und auf der Todo-Liste
Auseinandersetzungen über Alttextilien landen regelmäßig vor Gericht. Das zeigt beispielhaft eine aktuelle Entscheidung des VG Köln. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei der Frage, ob es infolge zusätzlich aufgestellter Altkleider-Container zu einem „Überangebot“ bzw. einer „Überfrachtung“ kommt, um ein sachfremdes, da nicht straßenrechtliches Kriterium, wenn nicht im Rahmen eines Ratsbeschlusses für das gesamte Gemeindegebiet konkrete baugestalterische oder städtebauliche Erwägungen ergehen (Urt. v. 15.11.2023, Az.: 21 K 6744/19).
Wenn Ihnen, werte:r Leser:in, diese kurzen Ausführungen „Spanisch“ vorkommen, dann sollten Sie schon mit Blick auf die zum 01.01.2025 in Kraft tretende Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 und Satz 2 KrWG „dran bleiben“. Denn das Thema Alttextilien-Erfassung ist vielschichtig.
Abfallrecht und Straßenrecht
Abfallrechtlich ist zu klären, ob der örE tatsächlich über ein Getrennterfassung verfügt. Dieser Vorgabe wird nicht jeder Status Quo entsprechen. Auch gilt es einerseits die Konkurrenz der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen und andererseits der künftig noch stärker zum Tragen kommenden Herstellerverantwortung in den Blick zu nehmen.
Das Straßenrecht kommt dann regelmäßig ins Spiel, wenn die Alttextilerfassung nicht allein am Grundstück (z.B. im Rahmen der Restabfall-Erfassung) oder am Wertstoffhof, sondern im öffentlichen Straßenraum erfolgt. Hier fallen bei örE, die nicht zugleich Stadt (oder Gemeinde) sind, meist die Zuständigkeiten für Straßennutzung und Abfallentsorgung auseinander. Mitunter mangelt es zudem an kooperativem Verhalten kreisangehöriger Städte und Gemeinden, um als örE Zugriff auf Standplätze zu haben. Vor allem aber steht die öffentliche Aufgabe auch im Straßenrecht in einem faktischen Konkurrenzverhältnis zu anderen Entsorgungsalternativen privater oder gemeinnütziger Anbieter. Entsprechend bedarf es für örE wie für den für das Straßenrecht zuständigen Rechtsträger einer weitsichtigen Herangehensweise, um die öffentliche Daseinsvorsorge abfallwirtschaftlich klug und rechtssicher aufzustellen.
[GGSC] begleitet dieses Thema im weiteren Jahr mit unterschiedlichen Informations- und Fortbildungsangeboten. Den Auftakt machen das Infoseminar am 06./07.06.2024 und zuvor schon unser kurzes und kostenfreies Interview am
08.05.2024 – 17. [GGSC] Expert:innen-Interview „Altkleider – sind die Kommunen bereit für 2025?“ (online)
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Co-Autor: Cornelius Buchenauer