Nachprüfungsverfahren schnell und erfolgreich beendet
Vergabekammern schaffen es sehr selten, die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist von 5 Wochen einzuhalten. Lediglich 17 Tage dauerte nun ein Nachprüfungsverfahren, das [GGSC] für einen niedersächsischen örE als Antragsgegner begleiten durfte. Nach Antragserwiderung legte die Vergabekammer Lüneburg der Antragstellerin nahe, mit Blick auf seine Unzulässigkeit und Unbegründetheit den Nachprüfungsantrags zurückzunehmen. Nach Rücknahme am 09.12.2024 trat Erledigung gem. § 168 Satz 2 GWB ein, zugleich entfiel das Zuschlagsverbot. Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot für eine mehrjährige Restabfallverwertung kann nun erteilt werden.
In der Praxis ist sonst das Problem, dass Nachprüfungsverfahren mehrere Monate dauern, da die Vergabekammer immer wieder die Entscheidungsfrist verlängert. So vertritt [GGSC] aktuell vor der Vergabekammer Berlin einen Beteiligten in gleich drei Nachprüfungsverfahren betr. Leistungen der Schülerbeförderung, für die die Entscheidungsfrist zuletzt auf 6 bzw. 7 Monate verlängert wurde. Die Länder sind hier eigentlich gefordert, die Vergabekammern mit hinreichend Ressourcen auszustatten, damit die Verfahren im Regelfall in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist entschieden werden können – und nicht die Ausnahme der Fristverlängerung zur Regel wird.