Newsletter Vergabe Dezember 2024

Nachprüfungsverfahren schnell und erfolgreich beendet

Vergabekammern schaffen es sehr selten, die gesetzlich vorgesehene Entscheidungsfrist von 5 Wochen einzuhalten. Lediglich 17 Tage dauerte nun ein Nachprüfungsverfahren, das [GGSC] für einen niedersächsischen örE als Antragsgegner begleiten durfte. Nach Antragserwiderung legte die Vergabekammer Lüneburg der Antragstellerin nahe, mit Blick auf seine Unzulässigkeit und Unbegründetheit den Nachprüfungsantrags zurückzunehmen. Nach Rücknahme am 09.12.2024 trat Erledigung gem. § 168 Satz 2 GWB ein, zugleich entfiel das Zuschlagsverbot. Der Zuschlag auf das erfolgreiche Angebot für eine mehrjährige Restabfallverwertung kann nun erteilt werden.

In der Praxis ist sonst das Problem, dass Nachprüfungsverfahren mehrere Monate dauern, da die Vergabekammer immer wieder die Entscheidungsfrist verlängert. So vertritt [GGSC] aktuell vor der Vergabekammer Berlin einen Beteiligten in gleich drei Nachprüfungsverfahren betr. Leistungen der Schülerbeförderung, für die die Entscheidungsfrist zuletzt auf 6 bzw. 7 Monate verlängert wurde. Die Länder sind hier eigentlich gefordert, die Vergabekammern mit hinreichend Ressourcen auszustatten, damit die Verfahren im Regelfall in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist entschieden werden können – und nicht die Ausnahme der Fristverlängerung zur Regel wird.

Weitere Artikel des Newsletters

Die Frage der Gesamtvergabe von Bauleistungen sorgt immer wieder für Diskussionen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 21. August 2024 (Verg 6/24) hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Gesamtvergabe von Bauleistungen nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist.
weiter
Häufig stellt sich bei der Vorbereitung von Beschaffungen bzw. nach Veröffentlichung einer Ausschreibung die Frage, wann eine Einrichtung als öffentlicher Auftraggeber einzustufen ist mit der Folge, dass Bieter bei Oberschwellenvergaben gegen vermeintliche Rechtsverstöße in die Nachprüfung gehen k...
weiter
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller deutlich gemacht hat, an der Abgabe eines Angebots nicht ernsthaft interessiert zu sein. Alleine das Herunterladen der Vergabeunterlagen soll für ein solches Interesse nicht ausreichen.
weiter
Über die Zulässigkeit der Nachforderung von Unterlagen wird bei Ausschreibungen bzw. in Nachprüfungsverfahren häufig gestritten. Insbesondere bei Referenzen, die dem Eignungsnachweis dienen, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen diese korrigiert oder gar ersetzt werden können.
weiter

Veranstaltungen