Wettbewerbsregister in vollem Wirkbetrieb
Bereits in der Januar-Ausgabe unseres Newsletters berichtete [GGSC] über die für Mitte 2022 geplante Einführung des Wettbewerbsregisters [Beitrag Januar-Ausgabe 2022]. Seit dem 01.06.2022 ist das Wettbewerbsregister nun im vollen Wirkbetrieb.
Abfragepflicht und Auskunftsrechte sind anwendbar
Konkret bedeutet dies, dass seit dem 01.06.2022 die Abfragepflicht sowie verschiedene Auskunftsrechte anwendbar sind. So sind Öffentliche Auftraggeber in Vergabeverfahren ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € (ohne Umsatzsteuer) zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet. Für Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber greift die Abfragepflicht ab Erreichen der Schwellenwerte, die auch für die Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts maßgeblich sind. Darüber hinaus haben Unternehmen und natürliche Personen die Möglichkeit, eine Selbstauskunft zu erhalten. Außerdem erhalten Stellen, die ein amtliches Verzeichnis nach Artikel 64 der EU-Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) für die Zwecke der Präqualifizierung führen, auf Antrag und mit Zustimmung des betroffenen Unternehmens eine Auskunft über den das Unternehmen betreffenden Inhalt des Wettbewerbsregisters.
Bedeutung für die Praxis
Die verpflichtende Abfrage setzt eine Registrierung des öffentlichen Auftraggebers beim Bundeskartellamt als registerführende Behörde voraus. Alle öffentlichen Auftraggeber, die bis dato noch nicht für eine entsprechende Abfrage autorisiert sind, sind gehalten, dies dringend nachzuholen, um ihrer gesetzlichen Abfragepflicht nachkommen zu können. Mit der Anwendbarkeit der Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister treten die bisher bestehenden Abfragepflichten für Auftraggeber im Hinblick auf die Korruptionsregister der Länder und auf das Gewerbezentralregister außer Kraft. Die Möglichkeit, das Gewerbezentralregister auf freiwilliger Basis abzufragen, bleibt noch für einen Übergangszeitraum von drei Jahren erhalten.
[GGSC] verfügt über langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Vergabeverfahren und ist mit den in diesem Zusammenhang an den öffentlichen Auftraggeber gestellten Anforderungen und Pflichten bestens vertraut.