Newsletter Vergabe Oktober 2024

Energiewende: Ausschreibung von Ladeinfrastruktur

Das Bundeskartellamt hat Anfang Oktober den -> Abschlussbericht seiner „Sektoruntersuchung zur Bereitstellung und Vermarktung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge“ veröffentlicht. „Der Bericht identifiziert Wettbewerbsdefizite und zeigt auf, durch welche Maßnahmen wettbewerbliche Strukturen besser geschützt bzw. gefördert werden können, um die Attraktivität und einen erfolgreichen Markthochlauf der E-Mobilität zu gewährleisten“, so das Bundeskartellamt.

Diskriminierungsfreie Vergabe gefordert

Im Ergebnis kritisiert das Amt insbesondere, dass auf kommunaler Ebene eine diskriminierungsfreie Vergabe öffentlicher Flächen zu oft ganz unterbleibe. Auch verkannten Kommunen bei der Vergabe eigener Flächen regelmäßig, dass sie insoweit nicht hoheitlich, sondern wirtschaftlich tätig würden. Sie unterlägen damit dem Kartellrecht und dürften im Zuge der Vergabe von öffentlichen Flächen den Wettbewerb zwischen verschiedenen, um die Flächen konkurrierenden Betreibern von Ladesäulen nicht beschränken.

Gerade bei eigenen Stadtwerken bestehe die Gefahr einer unzulässigen Privilegierung.

Lösungsansätze

Für die kommunale Flächenvergabe öffentlich zugänglicher Ladepunkte sind unterschiedliche Vergabeformen – auch in Mischformen – denkbar, so z.B. Gestattungsverträge, Pachtverträge, Sondernutzungserlaubnisse u.a.m.. In der Praxis erschwert wird die Vergabe durch die gleichzeitige Ausreichung von Fördermitteln. Ferner ist durch geeignete Verfahren und Maßnahmen sicherzustellen, dass die Mehrfachfunktion der Kommune als Eigentümerin von Flächen, Straßenbaulastträgerin und ggf. auch Mitgesellschafterin eines kommunalen Unternehmens nicht zu diskriminierungsbehafteten Vergabeverfahren führt, wenn öffentlich-rechtliche Aufgaben mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit faktisch verquickt werden.

Unbenommen der auch vom Bundeskartellamt diskutierten Frage der konkreten kartellrechtlichen Interventionsmöglichkeiten der Bundes- und Landeskartellämter ist Kommunen vorsorglich zu empfehlen, Vergabeverfahren für die Ladeinfrastruktur so aufzusetzen, dass eigenständige Verfahren unter organisatorischer Trennung der Zuständigkeiten geführt werden und es auch keine personellen Überschneidungen gibt (Stichwort „Chinese Wall“), soweit die Vorprüfung ergeben hat, das eine Inhouse-Vergabe ausscheidet.

Co-Autor: Rechtsanwalt Vincent Walter

Weitere Artikel des Newsletters

Veranstaltungen

2024
06
Nov

Seit einem Jahr ist nun die sogenannte „Mantelverordnung“ in Kraft– mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), der vollständig novellierten Bundes Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und Änderungen im Deponierecht. Das Seminar richtet sich an alle, die mit mineralischen Abfällen – wie Ba...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
28
Nov

Am 28.11.2024  laden wir Sie herzlich zu einer spannenden Expert:innen-Interview Serie ein, in der wir zentrale Themen rund um den Wohnungsbau beleuchten. In der Zeit von 13:00 bi 16:30 Uhr werden unsere  Expert:innen wichtige Änderungen in der BauGB-Novelle und dem Schneller-Bauen-Gesetz besprechen...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
05
Dez

In unserem Online-Seminar „Update Entsorgungsvergaben – von Fachanwält:innen für Praktiker:innen“ am Donnerstag, den 05.12.2024 haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zur Diskussion zu stellen – Sie werden auch auf den aktuellsten, vergaberechtlichen Stand gebracht.

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung