Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Die massiven Änderungen im Alltagsleben haben zwangsläufig auch Folgen für die Abfallwirtschaft. Kommunale Entsorgungsbetriebe versuchen, den Spagat zwischen Schutz vor Verbreitung des Virus einerseits und Aufrechterhalt der Entsorgungsstruktur andererseits zu bestehen.
In Verwaltung wie in kommunalem Betrieb standen die ersten Tage der Krise im Zeichen der Arbeitsorganisation: Möglichst viele MitarbeiterInnen sind im Home Office, und für die Müllwerker sind verstärkte Schutzmaßnahmen getroffen. Nun zeichnen sich auch erste abfallwirtschaftliche Folgen ab, der Ansturm auf die Recyclinghöfe ging sogar durch die Presse.
Abfälle aus Haushalten von Infizierten
Zu der Frage, wie mit Abfällen umzugehen ist, die in Haushalten von infizierten Personen anfallen, wird derzeit auf Bundes- und Länderebene diskutiert. Hierzu liegen verschiedene Erlasse vor, mit weiteren Konkretisierungen ist zu rechnen. Näheres zum Thema finden Sie im nachfolgenden Beitrag „Entsorgung von Abfällen aus Haushalten infizierter Personen“.
Leistungsänderungen und Leistungsstörungen
Der überwiegende Teil der Bevölkerung verbringt deutlich mehr Zeit zuhause, entsprechen verschieben sich voraussichtlich Mengen, Qualitäten und Anfallorte. Zugleich sind Priorisierungen der Abfallentsorgung angesagt, ferner zeichnen sich bei einer weiteren Zunahme von Krankheitsfällen auch Einschränkungen von Leistungen ab. Näheres zum Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen „Was gilt bei Drittbeauftragung?“ und „Personalengpässe wegen Corona: Abschluss von Ausfallvereinbarungen“.
Neubau und Erweiterung von Abfallentsorgungsanlagen, Wertstoffhöfen oder Betriebsgebäuden
ÖrE und Kommunale Entsorgungsbetriebe sind regelmäßig auch Träger größerer Bauvorhaben, für die Auftragnehmer aktuell Leistungsverweigerungsrechte geltend machen und z.B. Baubehinderungsanzeigen absetzen. Beiträge zu diesem Thema finden Sie in unseren Sonder-Newsletter für die Bauwirtschaft Corona und Bauprojekte.
Lagerkapazität
Mengenänderungen und gestörte Transportwege sowie Entsorgungsmöglichkeiten können zugelassene Lager- und Behandlungskapazitäten knapp werden lassen. Näheres zum Thema finden Sie im nachfolgenden Beitrag „Corona-bedingte Kapazitätsüberschreitungen – was tun?“.
Gebührenbescheide und -satzungen
Änderungen und Priorisierungen von Leistungen sowie durch die Krise verursachte Mehrkosten werfen absehbar auch gebührenrechtliche Fragestellungen auf. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass bei einem längeren „Stillstand“ die Anzahl derjenigen steigen wird, die ihren Gebührenbescheid nicht mehr zahlen (können). Näheres zu diesen Themen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen „Haben die Gebührenschuldner Anspruch auf Reduzierungen?“, „Stundung von Abfallgebühren für Ladenbesitzer, die in der Corona-Krise ihren Geschäftsbetrieb nicht wahrnehmen können“ und „Fehlertoleranzschwelle im Rahmen der Kalkulation von Abfallgebühren“.
Gewerbliche Sammlungen
Zunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten sind aber ggf. auch bei gewerblichen Sammlungen zu erwarten. Dies gibt Anlass, auch hier noch einmal an die Folgen für die örE und die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten zu erinnern. Näheres zum Thema finden Sie im nachfolgenden Beitrag „Gewerbliche Sammlungen in der Krise“.
Vergaberecht
Darüber stellen sich verschiedene Fragen der Beschaffung. Einerseits ist, z. B. für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, Eilbedürftigkeit im Verfahren gegeben; andererseits stellen sich Fragen der Vertragsverlängerung und Neuausschreibung in der aktuellen Krise, allemal bei sich ändernden Mengen und Qualitäten, anderweitig beschäftigten Bietern und sonstigen Widrigkeiten.
Zahlreiche Beiträge finden sich dazu bereits in unseren Sonder-Newslettern für die Bauwirtschaft Corona und Bauprojekte und das Vergaberecht.
Ergänzend hierzu möchten wir noch auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19.03.2020 (Az. 20601/ 000#003) verweisen, in dem „zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ Hinweise „für die schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren“ gemacht werden. Hier kann das Rundschreiben abgerufen werden.
Verpackungsentsorgung
Der fortbestehende Konsum von Lebensmitteln und Gebrauchsgütern lässt die Dringlichkeit des Abschlusses der Abstimmungsvereinbarungen im Verpackungsrecht nicht entfallen, im Gegenteil: während die Systembetreiber weiterhin Einnahmen an der Ladentheke verbuchen, warten die Kommunen für die Mitbenutzung ihrer Sammelstrukturen durch die aktuelle Krise ggf. umso länger auf ihr Geld, und auch das allgemein gestiegene Insolvenzrisiko lässt die in vielen Bundesländern noch ausstehende Anpassung der Sicherheitsleistungen noch dringlicher werden.
Heterogene Entwicklung PPK
Nach Presseberichten führen verschiedene Faktoren – wie starke Binnen-Nachfrage nach PPK-Haushaltsartikeln, faktisch geschlossene Grenzen auch für PPK-Importe – zum Teil zu anziehenden PPK-Verwertungserlösen. Je nach regionaler Marktlage kann dies Anlass geben, die PPK-Verwertung kurzfristig zu prüfen (wie z.B. die Annahme von Mehrmengen, Anpassung von Erlösen, vorgezogene Neu-Ausschreibung).
Kommunalparlamente
Nicht nur Abstimmungs- und Nebenentgeltvereinbarungen müssen am Ende auch durch die Kommunalparlamente, auch Vergaben und Satzungen unterliegen zumeist Gremienvorbehalten. Näheres zum Thema finden Sie im nachfolgenden Beitrag „Corona-Krise: Eilentscheidungen und Beschlussfassung im Gemeinderat.