Mit Ewigkeits-Chemikalien PFAS kontaminierte Böden: Eine wachsende Herausforderung für Deponiebetreiber
Die Entsorgung von Böden, die mit per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) kontaminiert sind, entwickelt sich zu einer zentralen Herausforderung für die Abfallwirtschaft. Im Fokus steht dabei immer mehr die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Ablagerung auf Deponien eine geeignete Methode ist, PFAS endgültig aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen.
PFAS – Gekommen, um zu bleiben?
In den letzten Jahren hat die Bedeutung von PFAS erheblich zugenommen. Sie werden weltweit in zahllosen Produkten, wie Outdoorkleidung, Papier- und Druckerzeugnissen bis hin zu Feuerlöschschäumen verwendet. Die Freisetzung der Stoffe erfolgt bei der Herstellung der Chemikalien selbst, der Weiterverarbeitung zu Erzeugnissen, dem Gebrauch der Produkte und schließlich bei und nach der Entsorgung. Sie sind aufgrund ihrer Stabilität und Langlebigkeit sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit gefährlich. Sie stehen im Verdacht eine verringerte Fruchtbarkeit, höhere Cholesterinwerte, höheres Diabetesrisiko und eine erhöhte Krebsgefahr auszulösen.
Untersuchung des Vorkommens von PFAS in Abfallströmen
In einem aktuellen Bericht hat das Umweltbundesamt zur Abschätzung des Risikos von PFAS für Mensch und Umwelt ihr Vorkommen in Abfallströmen untersucht und hierbei Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft abgeschätzt, sowie Vorschläge zur Grenzwertsetzung und zu möglichen Entsorgungswegen abgeleitet (85/2024).
In Böden werden PFAS in den meisten Fällen nicht gezielt eingesetzt. Durch die Anwendung von PFAS-haltigen Produkten wie z.B. Pflanzenschutzmitteln, durch das in der Vergangenheit erfolgte Aufbringen von PFAS-kontaminierten Klärschlämmen oder Papierabfällen, oder die Verwendung von PFAS haltigen Feuerlöschschäumen können aber auch Böden entsprechend verunreinigt sein.
Deponierung von PFAS: (K)eine nachhaltige Lösung?
Eine große Herausforderung stellt die Deponierung PFAS-haltigen Bodenmaterials dar, da PFAS bei der Deponierung ins Sickerwasser gelangen können. Untersuchungen in den Niederlanden und den USA haben im Sickerwasser von Deponien erhebliche Konzentrationen derartiger Stoffe festgestellt. Problematisch ist, dass selbst bei einer Behandlung des Sickerwassers oder durch Zuleitung in Kläranlagen PFAS derzeit nicht effektiv zerstört werden. Daher stellt sowohl unbehandeltes als auch behandeltes Sickerwasser ein Risiko dar.
Regulatorische Lücken
Die Entsorgung von PFAS-belasteten Böden ist nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern auch regulatorisch herausfordernd. Die oberirdische Ablagerung von PFAS-haltigem Bodenmaterial ist nach den Vorgaben der Deponieverordnung zulässig, sofern die Konzentrationswerte des Anhang IV der EU-POP-Verordnung für dort aufgeführte Stoffe nicht überschritten werden. Im Übrigen fehlen spezifische Zuordnungswerte für PFAS, was zu Unsicherheiten bei der Beseitigung führt.
Ein erster Schritt zum Schließen dieser Lücke wurde 2022 unternommen, als das Bundesministerium für Umwelt einen „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ veröffentlicht hat. Dieser enthält erste Hinweise und Empfehlungen zur Verwertung und Beseitigung von PFAS-haltigem Bodenmaterial. Aber nicht alle Bundesländer haben diesen Leitfaden für verbindlich erklärt, was eine bundesweit einheitliche Systematik erschwert.
Technische Anforderungen und Ansätze zur Risikominimierung
Der „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ empfiehlt, dass bei der Deponierung von PFAS verunreinigtem Bodenmaterial auf Deponien der Klassen I, II und III eine geeignete Sickerwasserbehandlung erfolgt, um die Stoffe nachhaltig aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen. Bis zu einer Aufnahme der PFAS in die LAGA M 28 soll darüber hinaus das Untersuchungsprogramm für Sicker- und Grundwasser um die relevanten PFAS sowie einen PFAS-Summenparameter erweitert werden. Zudem sollen ggf. entsprechende Auslöseschwellen gemäß Deponieverordnung für das Grundwasser festlegt werden.
Ausblick für Deponiebetreiber
Die Umsetzung der Empfehlungen des Bundesumweltministeriums ist für Deponiebetreiber mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Derzeit dürften Deponien, die den Anforderungen des „Leitfaden zur PFAS-Bewertung“ entsprechen, nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen. Es ist daher zu überlegen, wie künftig (weiterhin) belastete Abfälle entsorgt werden können. Eine Möglichkeit zur Reduzierung des belasteten Sickerwassers könnte die Errichtung von Monobereichen mit getrennter Sickerwassererfassung für die Ablagerung von PFAS-belastetem Bodenmaterial darstellen. Angesichts der begrenzten Deponiekapazitäten in vielen Teilen Deutschlands sowie der langen Verfahrensdauer für Planfeststellungen sind auch Prüfungen unumgänglich, wie zusätzliche Deponiekapazitäten für die Ablagerung von PFAS-belastetem Bodenmaterial geschaffen werden können.
[GGSC] berät Deponiebetreiber umfassend bei der Erarbeitung von Konzeptionen zum Ausbau von Kapazitäten und in Planfeststellungsverfahren.