Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze
Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.
ÖrE muss für Abfall im Wald zahlen
Nachdem eine AöR des Bundes als Eigentümerin eines frei zugänglichen Waldgrundstücks dort von Unbekannten abgelagerte Dachpappe auf eigene Kosten entsorgt hatte, verlangte sie vom zuständigen örE nach Auffassung des SächsOVG zutreffend nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag den Ersatz von Aufwendungen (Urt. v. 16.02.2024, Az.: 4 A 112/22).
Abfallgebühren bei Renovierungsarbeiten auf einem Grundstück
Die Eigentümer eines Grundstückes haben gegen die Erhebung von Abfallgebühren in einem Zeitraum geklagt, in dem sie das auf dem Grundstück befindliche Wohnhaus ihren Angaben zufolge renovieren mussten und ein Bewohnen nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich war (VG Lüneburg, Urt. v. 30.01.2024, Az.: 3 A 21/20). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter auf Artikel 2.
Verwaltungsgebühren bei einer Anordnung zur Entsorgung von Abfällen
Das OVG Sachsen-Anhalt hat sich mit der Frage befasst, welche Gebühr für eine Entsorgungsanordnung anzusetzen ist (Urt. v. 30.01.2024, Az.: 2 L 134/21).
Gerichtliche Zuständigkeit für Deponie
Über die Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses ist im ersten Rechtszug nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 VwGO ein Oberverwaltungsgericht (bzw. Verwaltungsgerichtshof) nur dann zuständig, wenn dies Deponien zur Ablagerung gefährlicher Sonderabfälle betrifft, die für die Abfallbeseitigung von ganz erheblicher (überregionaler) Bedeutung sind (BayVGH, Beschl. v. 15.01.2024, Az.: 12 A 23.2372).
Bestimmtheit einer abfallrechtlichen Anordnung
Das VG Köln hat bestätigt, dass die zuständige Behörde in einer abfallrechtlichen Anordnung „aus Gründen der Effektivität der Gefahrenabwehr, der Praktikabilität des Verwaltungsvollzuges und der Handhabbarkeit des Abfallrechts (…) nicht jede einzelne bewegliche Sache auf einem Grundstück, das unzulässig als Abfallbeseitigungsanlage genutzt wird, gleichsam inventarisier(en) und der Verfügung listenmäßig beifüg(en) muss“ (Urt. v. 22.12.2023, Az.: 9 K 7567/18).
Zwangsgeld wegen illegaler Deponien
Der EuGH hat in einem Vertragsverletzungsverfahren Rumänien auf Antrag der EU-Kommission zu Zwangsgeld in Höhe von 600 Euro für jede Deponie und für jeden Tag (nebst einem Pauschalbetrag von 1,5 Mio. €) verurteilt, nachdem das Land ein vorgehendes Urteil des Gerichts nicht durchgeführt hat (Urt. v. 14.12.2023, Az.: C-109/22).
Übermöblierung durch Altkleidercontainer
Nach Auffassung des VG Köln handelt es sich bei der Frage, ob es infolge zusätzlich aufgestellter Altkleider-Container zu einem „Überangebot“ bzw. einer „Überfrachtung“ kommt, um ein sachfremdes, da nicht straßenrechtliches Kriterium, wenn nicht im Rahmen eines Ratsbeschlusses für das gesamte Gemeindegebiet konkrete baugestalterische oder städtebauliche Erwägungen ergehen (Urt. v. 15.11.2023, Az.: 21 K 6744/19).
Private Abfallbehälter im öffentlichen Straßenraum
Ein im öffentlichen Straßenraum aufgestellter Abfallbehälter bedarf einer Sondernutzungserlaubnis, auf deren Erlass der Anwohner auch keinen Anspruch hat (VG Magdeburg, Urt. v. 10.11.2023, Az.: 2 A 21/22 MD).
Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.