Carbon Management und Abfallwirtschaft
Anfang Februar haben die EU-Kommission und das Bundeswirtschaftsministerium ihre Kohlenstoffstrategien konkretisiert. Diese betreffen auch die Abfallwirtschaft.
Carbon Management Strategie der EU
Mit ihrer am 06.02.2024 veröffentlichten Strategie für das industrielle CO2-Management legt die EU-Kommission die Maßnahmen dar, um in den kommenden Jahrzehnten einen Binnenmarkt für den Transport, die Nutzung und die Speicherung von CO2 zu schaffen. Die Entnahme von Kohlendioxid soll dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Dazu soll CO2 in geologische Speicher verpresst und dauerhaft abgelagert (CCS) oder in Produkten dauerhaft gebunden werden (CCU). Für den Transport von Kohlenstoffquellen zu CO2-Speichern soll eine Infrastruktur aus Pipelines und anderen Transportwegen geschaffen werden.
Eckpunkte des BMWK
Die gleichen Ziele verfolgt das BMWK mit den am 26.02.2024 veröffentlichten Eckunkten für eine Carbon Management Strategie und eine Langfriststrategie Negativemissionen. Außerdem soll mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes (CCS-Gesetz) auch der CO2-Transport geregelt werden.
Bedeutung für die Abfallwirtschaft
Was hat das mit der Abfallwirtschaft zu tun? Ganz einfach: Beide Strategien nennen die Abfallverbrennung neben der Zement- und Kalkherstellung als einen der Bereiche, bei denen das Entstehen von Kohlendioxid langfristig nicht verhindert werden kann. Deshalb soll die Freisetzung von Kohlendioxid in die Atmosphäre durch Abscheidung und Speicherung oder langfristige Nutzung des CO2 vermieden werden.
Finanzierung durch Emissionshandel
Zur Finanzierung dafür entstehenden Kosten sehen beide Strategien den Emissionshandel vor. Zum einen sollen die Kosten der Abscheidung und Speicherung des CO2 durch Einsparung der Kosten für Treibhausgaszertifikate finanziert werden, die ansonsten für die Freisetzung von Emissionen aus fossilen Abfallbestandteilen entstehen würden. Daneben soll die Abscheidung und Speicherung von CO2 aus biogenen Abfällen mittelfristig als Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre anerkannt werden können. Dafür sollen handelbare Zertifikate generiert werden können. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen müssen noch erarbeitet werden. Ein entsprechender Vorschlag einer EU Verordnung über die Zertifizierung von CO2-Entnahmen ist im Gesetzgebungsverfahren.
Darüber hinaus sollen CCS/CCU-Vorhaben der Abfallwirtschaft nach Maßgabe der geplanten Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) gefördert werden.