Newsletter Abfall September 2024

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Hinweise in PPK-Ausschreibung

Das BayObLG hat in seiner Entscheidung vom 01.08.2024 (Az.: Verg 19/23 e) u.a. festgestellt, dass schon aus Gleichbehandlungsgründen in PPK-Ausschreibungen auf den aktuellen Stand der Abstimmungsvereinbarung bzw. Anlage 7 einzugehen ist. Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter im Artikel 7.

Eigentümergemeinschaften und Abfallgebühr

Ist nach der Abfallgebührensatzung der Eigentümer eines Grundstückes Schuldner der Abfallgebühr, stellt sich bei Eigentümergemeinschaften die Frage, welcher Miteigentümer zur Zahlung der grundstücksbezogenen Gebühren in Anspruch genommen werden kann. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte sich jüngst mit dieser Frage befasst

(Urteil vom 10.07.2024z.: 8 A 279/21). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter Artikel 5.

Werbung „klimaneutral“

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff (hier: "klimaneutral") regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung diesem Begriff zukommt (Urt. v. 27.06.2024, Az.: I ZR 98/23).

Totalverbot von Altkleidercontainern

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 26.06.2024 (Az. 11 A 2239/23) ein lokales Totalverbot der Aufstellung von Altkleidercontainern aufgehoben.

Stromerzeugung durch MVA

Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.05.2024 (Az.: 4 K 766/22 VSt) in einem Streit über den Umfang der einer Betreiberin einer MVA zu gewährenden Entlastung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG entschieden.

Lagerung von Altfahrzeugen

Ein Besitzer von Altfahrzeugen ist vor dem OVG des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 21.05.2024 (Az.: 2 M 36/24) nicht mit dem Argument durchgedrungen, der gegen ihnen ergangene Bescheid zur Beseitigung der Fahrzeuge sei schon deshalb rechtswidrig
geworden, weil er diesem zwischenzeitig teilweise nachgekommen sei.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Weitere Artikel des Newsletters

Seit nunmehr einem Jahr ist die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) in Kraft. Auch wenn in der Praxis die Vorgaben der ErsatzbaustoffV vor allem im Baubereich eine Rolle spielen, sind auch die öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger von Anwendungsfragen nicht immer verschont.
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Jeder örE muss sich fragen, ob er zur „Kritischen Infrastruktur“ im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz - BSIG) gehört. Denn „Betreiber“ Kritischer Infrastrukturen treffen gemäß § 8a BSIG umfassende IT-Sicherheits- und Meldepflichten.
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Die verlängerte Mitteilungspflicht gem. § 30 Abs. 1 Nr. 2 StromPBG ist am 02.09.2024 abgelaufen. Die Selbsterklärung von Letztverbrauchern spielt mitunter auch für öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften eine Rolle, insbesondere, wenn z.B. Stadtwerke-Töchter die Höchstgrenzen für Entlastungssumm...
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