Newsletter Energie Dezember 2021

Nachhaltigkeitszertifizierung Biogas ab 01.01.2022

Biomasseanlagen müssen künftig Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen, wenn die installierte Feuerungswärmeleistung 2 MW überschreitet (ca. 700 kW installierte elektrische Leistung).

Die Anforderungen ergeben sich aus den Art. 4 bis 6 Biostrom-NachV. Die Biogasanlage muss ein Audit bestehen. Der Auditor muss ein von der EU zugelassenes Zertifizierungssystem anwenden.

Für den Starttermin zum 01.01.2022 muss das Zertifikat am 31.12.2021 vorliegen. Für Biomasse, die bis zum Stichtag eingesetzt wird, sind die Anforderungen nicht zu erfüllen.

Für Strom, für den kein Nachweis erbracht wird, wird nur der Monatsmarktwert gezahlt.

Anlagenbetreiber sollten sich daher gründlich und frühzeitig auf das Audit vorbereiten und Kontakt mit der Zertifizierungsstelle bzw. dem Auditor aufnehmen.

Rechtliche Abgrenzungsfragen können sich im Hinblick auf den auch hierfür geltenden Anlagenbegriff sowie bei Satellitenanlagen ergeben.

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