Newsletter Energie Oktober 2024

Gesetze zur Beschleunigung der Geothermienutzung

Der Gesetzgeber berät derzeit vier Gesetze zur Beschleunigung der Geothermienutzung. Im Fokus steht das Geothermie- und Wärmepumpengesetz. Zum Stand: 

Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG)

Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von tiefen und oberflächennahen Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern beschlossen und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Entwurf enthält mit dem Geothermie- und Wärmepumpengesetz (GeoWG) ein neues Stammgesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigung solcher Anlagen. Damit sollen Vorgaben der letzten Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) umgesetzt werden. Neben dem überragenden öffentlichen Interesse an solchen Anlagen sollen Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung, die für andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bereits gelten, auch auf die genannten Anlagen erstreckt werden. Dazu sollen das Bundesberggesetzes und das Wasserhaushaltsgesetzes geändert werden.

Geplant sind außerdem naturschutzrechtliche Erleichterungen für seismische Messungen und eine Konkretisierung des Nachbarrechts für den Fall, dass Geothermieanlagen Nachbargrundstücke beeinflussen.

Was fehlt, sind Regelungen zur Verbesserung der Flächenverfügbarkeit und zur weiteren Vereinfachung von Vorhabenzulassungen für Tiefengeothermieanlagen. Die Flächenverfügbarkeit sollte durch Duldungspflichten für seismische Messungen und Bereitstellungspflichten für Grundstücke der öffentlichen Hand, beispielsweise für die Verlegung von Wärmenetzen, ergänzt werden. Die Zulassung von Tiefengeothermievorhaben kann durch weitere geothermiespezifische Regelungen erleichtert werden.

Der Entwurf wird zunächst im Bundesrat und anschließend im Bundestag beraten.

Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Das GeoWG wird flankiert durch den parallel zu diesem beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der RED III im Bereich der wasserrechtlichen Zulassungsverfahren. Mit diesem Entwurf sollen vergleichbare Verfahrenserleichterungen in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgenommen werden. Sie sollen vor allem Verfahren für oberflächennahe Geothermie, aber auch für Wasserkraft und Grundwassereingriffe durch Windenergieanlagen beschleunigen.

BauGB-Novelle: Privilegierung im Außenbereich

Neben den vorgenannten Gesetzen zur Umsetzung der RED III hat die Bundesregierung am 04.09.2024 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs beschlossen (s. dazu in diesem Newsletter). Der Entwurf enthält eine ausdrückliche Privilegierung von Vorhaben zur Nutzung geothermischer Energie im planungsrechtlichen Außenbereich. Auch dieser Entwurf ist dem Bundesrat zugeleitet und wird zunächst dort und anschließend im Bundestag beraten.

Bürokratieentlastungsgesetz: 400 m-Grenze für oberflächennahe Geothermie

Die Herausnahme der oberflächennahen Erdwärme bis 400 m aus dem Geltungsbereich des Bundesberggesetzes mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV hat der Bundestag am 26.09.24 beschlossen. Mit Einwänden des Bundesrates ist nicht zu rechnen. Die Regelung wird voraussichtlich am 01.01.2025 in Kraft treten. Schon das geltende Recht kann und muss so ausgelegt werden, dass oberflächennahe Erdwärme bis 400 m Tiefe kein bergfreier Bodenschatz ist, so dass sich ihre Nutzung allein nach dem Wasserrecht richtet. Die Gesetzesänderung schafft insoweit Klarheit.

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Energie
16.10.2024
Die für erneuerbare Energieprojekte relevanten Änderungen erfolgen nach dem gegenwärtigen Entwurfsstand in erster Linie in § 249 BauGB.
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