Newsletter Energie Oktober 2024

Neuer Referentenentwurf EEG folgt BGH für Netzanschlussbegehren

Wie bereits im vergangenem -> Januar-Newsletter  berichtet, hat der BGH in einem von [GGSC] betreuten Verfahren Kriterien aufgestellt, an denen sich Netzbetreiber bei ihren Reservierungsverfahren messen lassen müssen.

Der Gesetzgeber hat dieses Urteil inhaltlich in dem Referentenentwurf vom 27.08.2024 aufgegriffen und in den neugeplanten Absätzen 8 bis 11 des § 8 EEG weiterentwickelt und mit Digitalisierungsanforderungen versehen.

Nach diesen Regelungen soll für Netzanschlussbegehren ab dem 01.01.2026 das neue Regime gelten. Danach müssen Netzbetreiber für Anschluss-, Änderungs- und Erweiterungsbegehren allgemeine Informationen auf ihre Internetseite zur Verfügung stellen hinsichtlich

• der Arbeitsschritt, in denen ein Netzanschlussbegehren bearbeitet wird,

• den Informationen, die Anschlussbegehrende dem Netzbetreiber übermitteln müssen sowie

• den Informationen über die Erfüllung der notwendigen Ausstattung (§ 9 Abs. 1 und 2 EEG).

Sofern der Netzbetreiber eine Plattform zur Verfügung stellt, kann er ab dem 01.01.2027 die Übermittlung von Anschlussbegehren auf diesem Wege verlangen. Die Bestätigung muss gleichwohl in Textform erfolgen. Nach einer Frist von maximal acht Wochen ist das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung mitzuteilen, sowie

• ein Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses mit allen erforderlichen Arbeitsschritten,

• alle Informationen, die für die Prüfung des Verknüpfungspunktes notwendig sind,

• ob bei der Herstellung des Netzanschlusses der Netzbetreiber erforderlich sind,

• ein nachvollziehbarer, detaillierter Kostenvoranschlag sowie

• die zur Erfüllung der Pflichten nach § 9 Abs. 1 und 2 EEG erforderlichen Informationen.

Des Weiteren sind in § 8 Abs. 8 Abs. 8 EEG-E Vorgaben und Fristen dafür geregelt, wie im Falle unvollständiger Informationen vorzugehen ist. Insbesondere soll die bis dato mitunter stark verzögernde Nachforderung von Informationen im Regelfall auf zwei Wochen beschränkt werden. Der Absatz 9 löst ab 01.01.2026 den bisherigen 8 Abs. 7 EEG § 2023 alter Form ab. Hier erfolgen ebenfalls die Anpassungen an das einheitliche Netzanschlussverfahren nach 8 Abs. 8 und § 17 Abs. 6 EnWG neu sowie redaktionelle Änderungen im Vergleich zum bisherigen Absatz 7.

§ 8 Abs. 10 entspricht inhaltlich dem bisherigen 8 Abs. 6a EEG.

Abs. 10 regelt Speicher und ordnet die entsprechende Anwendbarkeit der Netzanschlussbedingungen auf diese an, auch wenn sie gemeinsam mit einer EE-Anlage angeschlossen werden.

Weitere Artikel des Newsletters

Die Bundesregierung hat bereits im Sommer einen Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Umsetzung der RED-III-Richtlinie auf den Weg gebracht. Dieser enthält auch Regelungen über die sog. Beschleunigungsgebiete für Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort. Eine Kurzübersicht und ...
weiter
Energie
16.10.2024
Die für erneuerbare Energieprojekte relevanten Änderungen erfolgen nach dem gegenwärtigen Entwurfsstand in erster Linie in § 249 BauGB.
weiter

Veranstaltungen

2024
06
Nov

Seit einem Jahr ist nun die sogenannte „Mantelverordnung“ in Kraft– mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), der vollständig novellierten Bundes Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und Änderungen im Deponierecht. Das Seminar richtet sich an alle, die mit mineralischen Abfällen – wie Ba...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
28
Nov

Am 28.11.2024  laden wir Sie herzlich zu einer spannenden Expert:innen-Interview Serie ein, in der wir zentrale Themen rund um den Wohnungsbau beleuchten. In der Zeit von 13:00 bi 16:30 Uhr werden unsere  Expert:innen wichtige Änderungen in der BauGB-Novelle und dem Schneller-Bauen-Gesetz besprechen...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
05
Dez

In unserem Online-Seminar „Update Entsorgungsvergaben – von Fachanwält:innen für Praktiker:innen“ am Donnerstag, den 05.12.2024 haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zur Diskussion zu stellen – Sie werden auch auf den aktuellsten, vergaberechtlichen Stand gebracht.

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung