Newsletter HOAI Februar 2019

Baukostenobergrenzen – Gerichtsverhandlung beim BGH am 07.03.2019

Die Klage des Vereins fairtrag e.V. gegen die Baukostenobergrenzen der öffentlichen Hand setzt sich fort. Am 07.03.2019 findet dazu die mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof statt.

Fast alle Verträge der öffentlichen Hand und viele Verträge gewerblicher Auftraggeber enthalten Baukostenobergrenzen - sogenannte "Beschaffenheitsvereinbarungen". Das sind Regelungen, mit denen sich der Architekt oder Ingenieur verpflichtet, so zu planen, dass ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Findet dann trotzdem eine Überschreitung statt, gleich aus welchem Grund, ist das Architektenwerk mangelhaft; der Planer muss kostenlos umplanen. Gelingt ihm das nicht, kann das bis zur Kündigung und zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen und zu Schadensersatz führen.

Hiergegen wehrt sich der Verein fairtrag e.V., der extra zu diesem Zweck gegründet wurde. Bisher blieb seine Klage allerdings in zwei Instanzen erfolglos. Nun wird der BGH in letzter Instanz zu entscheiden haben, ob es zulässig ist, in AGB solche Baukostenobergrenzen vorzugeben. Bisher hat der BGH die Zulässigkeit solcher Regelungen nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer Entscheidung ist im Frühjahr zu rechnen. Man darf gespannt sein.

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