Newsletter Vergabe Dezember 2022

Abschied von Altbekanntem: EU-Standardformulare werden durch eForms abgelöst

Öffentliche Auftraggeber müssen sich langsam von den Standardformularen zur Bekanntmachung von öffentlichen Aufträgen auf der TED-Ausschreibungsbank verabschieden. Seit dem 14. November 2022 können öffentliche Auftraggeber für europäische Auftrags- und Vergabebekanntmachungen auf sog. eForms zurückzugreifen, ab 25. Oktober 2023 ist die Anwendung dann verpflichtend.

eForms – was ist das?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 („elektronische Formulare – eForms“) ist bereits im Jahr 2019 in Kraft getreten. Die Durchführungsverordnung legt für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen für öffentliche Aufträge insgesamt sechs neue Standardformulare in elektronischer Form, sog. „eForms“, fest: „Planung“, „Wettbewerb“, „Vorankündigung – Direktvergabe“, „Ergebnis“, „Auftragsänderung“ und „Änderung“. Dabei werden – im Gegensatz zu den bisherigen Standardformularen – keine klassischen, abgeschlossenen Formulartexte mehr vorgesehen. Die Formulare ergeben sich vielmehr durch eine Zusammenstellung auszufüllender Felder. Die Durchführungsverordnung gibt dabei in Tabellenform vor, welche Felder jeweils bei den einzelnen Standardformularen und Bekanntmachungen durch die Vergabestelle zu verwenden sind. Ziel der Umsetzung des einheitlichen Datenmodells von eForms ist eine wesentliche Verbesserung der Datenqualität, Auswertbarkeit und Aussagekraft der Vergabedaten.

Praktische Bedeutung für Vergabestellen

Für die Vergabestellen werden die praktischen Auswirkungen voraussichtlich gering sein. Das jeweilige Vergabeportal wird weiterhin vorgeben, welche Daten zu erfassen sind. Auch bleibt es bei der anschließenden Übermittlung dieser Daten an das Amt für Veröffentlichungen der EU. Allenfalls die konkret abgefragten Daten können sich ändern. Da die eForms sowohl Felder aufweisen, zu deren Nutzung alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind als auch solche, die fakultativ genutzt werden können, kann der Umfang der Änderungen noch nicht genau vorhergesehen werden. Da die Systemumstellung des jeweiligen Vergabeportals automatisch erfolgt, besteht aber jedenfalls für die Vergabestellen hinsichtlich der Umsetzung der neuen Regelungen kein Handlungsbedarf.

[GGSC] berät öffentliche Auftraggeber umfassend zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen und unterstützt sie bei der Durchführung eines rechtskonformen Vergabeverfahrens.

Co-Autorin: Assessorin Clara Schilling

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