In eigener Sache: [GGSC] im Vergaberecht bestens aufgestellt
Mehr als 15 und damit zahlreiche Anwält:innen bei [GGSC] engagieren sich mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in der vergaberechtlichen Beratung. Wie schon in der Januar-Ausgabe 2022 unseres Vergabe-Newsletters berichtet, haben davon mittlerweile allein 5 Anwält:innen den Titel der Fachanwältin oder des Fachanwalts für Vergaberecht erworben (Caroline v. Bechtolsheim, Franziska Kaschluhn, Jens Kröcher, Dr. Sebastian Schattenfroh, Dr. Frank Wenzel).
Die Expertise von [GGSC] findet auch in der Fachwelt ihre Resonanz, was uns natürlich freut:
Im soeben erschienenen Juve-Handbuch 2022 wurde z.B. Rechtsanwalt Dr. Frank Wenzel als Vergabeexperte empfohlen.
In der Wirtschaftswoche 36/2022 ist [GGSC] außerdem als eine der „renommiertestenKanzleien für Vergaberecht“ aufgeführt, Rechtsanwältin von Bechtolsheim wurde als besonders empfohlene Anwältin gelistet.
Dass im Handelsblatt (Ranking Best Lawyers 2022) 5 Rechtsanwält:innen von [GGSC] als „Best Lawyer“ im – breiteren –Beratungssektor „öffentliches Wirtschaftsrecht“ eingestuft worden sind, rundet das Bild ab (Rechtsanwält:innen Caroline v. Bechtolsheim, Prof. Dr. Jörg Beckmann, Prof. Hartmut Gaßner, Katrin Jänicke und Dr. Thomas Reif).
Auf unserer WebSite haben wir über die Rankings bereits berichtet, wir wollten Sie Ihnen aber auch in diesem Newsletter nicht vorenthalten – und danken Ihnen für Ihre Treue.
Wir von [GGSC] freuen uns jedenfalls auf ein weiteres, ereignisreiches Jahr 2023 mit spannenden Vergabemandaten!