Zweiter Rettungsweg, Feuerwehraufstellflächen und Brandschutznachweis
Soll der notwendige zweite Rettungsweg eines Vorhabens über Rettungsgeräte der Feuerwehr gewährleistet werden, bedarf es – wenn entsprechende Flächen auf dem Baugrundstück fehlen – einer technisch geeigneten und rechtlich gesicherten Feuerwehraufstellfläche im öffentlichen Straßenland.
Die Fragen der technischen Geeignetheit und rechtlichen Sicherheit sind bereits im Zuge der Planung des Vorhabens im Rahmen der Erstellung des Brandschutznachweises sorgfältig und vorausschauend zu prüfen und mit den zuständigen Behörden zu klären. Diesbezüglich sorgt das im Januar 2019 bekannt gemachte – überarbeitete und ergänzte – „Merkblatt Brandschutznachweis“ der obersten Bauaufsicht für Rechtssicherheit in verfahrensrechtlicher Hinsicht und informiert über die gebotene Einbindung der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter sowie der Straßenverkehrsbehörden. Zu den Einzelheiten verweisen wir auf den Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Gerrit Aschmann und Rechtsanwältin Dr. Maren Wittzack im Grundeigentum-Heft 3/2019, S. 169-171.
Das Thema wird auch auf dem gemeinsam mit „Kurs + Gut“ veranstalteten Seminar „Projektentwicklungstag – Nachverdichtung, die Stadt rückt zusammen“ am 22.05.2019 vorgestellt und vertieft.