Aktuelles: EuGH-Urteil zur HOAI
Die Bundesregierung ist aufgrund des EuGH-Urteils angehalten, die Vorschrift des § 7 HOAI anzupassen. Wie das genau geschehen wird, kann man heute noch nicht exakt vorhersagen. Aber nach dem derzeitigen Stand der Abstimmungen zwischen dem zuständigen Bundesministerium und den Kammern und Verbänden ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die HOAI jedenfalls nicht insgesamt abgeschafft wird.
Falls das so umgesetzt wird, dann wird die zentrale Vorschrift des § 7 HOAI angepasst werden; das Mindestsatzgebot wird dann entfernt werden und die HOAI wird sinngemäß regeln: „Die Honorare können frei verhandelt werden; dort, wo nichts vereinbart ist, gelten die Honorarregeln der HOAI.“ Das ist ein realistisches Szenario, weil ja in Deutschland eine überwältigende Mehrheit der Auftraggeber und der Auftragnehmer das Abrechnungssystem der HOAI befürwortet und es weiter praktizieren will. Man kann nicht mit Gewissheit vorhersagen, dass das Wirtschaftsministerium dem exakt so folgen wird, aber es ist wahrscheinlich. Dieser Anpassungsprozess wird sicher nicht in 2019 abgeschlossen sein; vermutlich ist mit einer Rechtsänderung im Lauf des Jahres 2020 zu rechnen.
- Welche Auswirkungen hat dieses Urteil – sofort und mittelfristig?
- Auswirkungen auf laufende Projekte
- Auswirkungen auf künftige Verträge
- Auswirkungen auf streitige Honorarforderungen?
- Was wird nun mit der HOAI?
Wir werden weiter berichten.