Realisierung von PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen
[GGSC] hat für das Solarzentrum Berlin begutachtet, inwieweit gemeinnützige Organisationen, die vielfach öffentlich-rechtliche Liegenschaften nutzen, ihre Chancen auf den Bezug von Solarstrom verbessern können. Das Gutachten wurde von der Senatsverwaltung Berlin gefördert und in Zusammenarbeit mit dem Paritätischem Wohlfahrtsverband e. V. in Auftrag gegeben.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin hat ca. 800 Mitglieder, die vielfach fremde öffentlich-rechtliche, mitunter aber auch eigene Liegenschaften nutzen. Trotz der im Berliner Energiewendegesetz (§ 19 Abs. 3 und 4 EWG Bln) verankerten Solarpflicht ist die Umsetzungsquote von PV-Anlagen nicht besonders hoch.
Deshalb wurde [GGSC] gebeten, die Grundlagen für eine Umsetzung aufzuzeigen, relevante Hürden zu erörtern und Umsetzungswege aufzuzeigen.
Die Ergebnisse des Fachgutachtens werden am Dienstag, 04.03.2025, von 14.00 bis 14.45 Uhr im Rahmen einer -> Online Informationsveranstaltung vorgestellt.