Änderung MwSt-Satz – Auswirkungen auf Vergabeverfahren
Am 04.06.2020 hat sich die Bundesregierung auf ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunktur- und Zukunftspaket als Reaktion auf den tiefen wirtschaftlichen Einschnitt in Folge der Corona-Pandemie geeinigt. Danach soll u.a. die Mehrwertsteuer für das zweite Halbjahr 2020 (vom 01.07.2020 bis 31.12.2020) von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 % gesenkt werden. Sowohl bei laufenden Vergaben als auch bei der Vorbereitung von Ausschreibungen kann Handlungsbedarf entstehen.
Auswirkungen auf Vergabeverfahren
Insbesondere bei Vergabeverfahren, in denen es für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes zur Saldierung von Rechnungen und Gutschriften kommt – beispielsweise bei der Verwertung werthaltiger Abfälle -, kann sich diese Änderung sogar auf die Wertung und die Bieterreihenfolge auswirken. Denn für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Angebotes kommt es in solchen Ausschreibungen auf den Zahlungsbetrag an, der sich aus der Verrechnung des Bruttopreises (für z. B. die Kosten der Entsorgungsdienstleistung) mit dem an den Auftraggeber auszukehrenden Nettoerlösbetrag (für z. B. die Erlöse aus dem Verkauf der Wertstoffe) ergibt. Die Senkung der regulären Mehrwertsteuer um 3 % kann folglich dazu führen, dass ein bei Berücksichtigung des alten Mehrwertsteuersatzes zunächst zweitplatziertes Angebot für die zweite Jahreshälfte 2020 nunmehr das wirtschaftlichste ist.
Für anstehende Ausschreibungsverfahren sollten ferner die Besonderen Vertragsbedingungen Regelungen zur neuerlichen Anpassung der Umsatzsteuer und ggf. zur Leistungsabgrenzung bei zeitübergreifenden Leistungen vorsehen, deren Abrechnung nach unterschiedlichen Prozentsätzen in der Praxis schwierig sein kann.
Und schließlich kann die Umsatzsteuersenkung Anlass geben, Beschaffungen kurzfristig durchzuführen. Wie u. a. im letzten Newsletter ausgeführt, sind infolge der Pandemie einige Beschleunigungsmöglichkeiten für Vergabeverfahren vorgesehen.
[GGSC] verfügt über langjährige Erfahrungen z. B. bei der Durchführung von Vergabeverfahren betreffend Entsorgungsleistungen von werthaltigen Abfällen. Aktuell begleitet die Kanzlei bundesweit mehrere Vergabeverfahren für Altpapier und Altkleider, die dem Auftraggeber Erlöse erbringen.