Berliner Vergabegesetz geändert
Mit Wirkung zum 01. Mai 2020 ist das novellierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz in Kraft getreten. Gegenüber der vorgehenden Fassung enthält die Neufassung vor allem Anpassungen im persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs.
Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist die deutliche Heraufsetzung des Mindeststundenentgelts auf nunmehr 12,50 Euro (brutto) gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BerlAVG, der damit auch die Vorgaben des Mindestlohngesetzes deutlich übersteigt. Ferner verschärft das Gesetz die Kontrolle der Vorgaben für die Ausführungsbedingungen nach §§ 9 ff. des Gesetzes. Berliner Wirtschaftsverbände hatten – auch unter Verweis auf die Corona-Pandemie – vergeblich gefordert, von einer Verabschiedung des Gesetzes abzusehen.
[GGSC] berät in Berlin sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter in Vergabeverfahren, so z. B. im Bereich der Beförderung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder von Schüler*innen.