EuGH: vergabefreie interkommunale Kooperation nur bei echter Zusammenarbeit
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: An eine vergabefreie interkommunale Zusammenarbeit werden hohe Anforderungen gestellt.
Der EuGH verlangt einen kooperativen Charakter der Zusammenarbeit und lässt „Leistung gegen Entgelt“ nicht ausreichen (Urteil vom 04.06.2020 in der Rechtssache REMONDIS ./. Abfallzweckverband Rhein-Mosel- Eifel; Rs. C-429/19).
[GGSC] hat die Entscheidung in einem Rundbrief, den Sie hier finden -> [GGSC] Rundbrief, bereits vorgestellt. Die Entscheidung ist nicht nur zukünftig bei der vertraglichen Gestaltung interkommunaler Zusammenarbeit zu beachten. Auch bei bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertragswerken sollte geprüft werden, ob Anpassungsbedarf besteht.
Bei dieser Gelegenheit lohnt es sich für die öffentlichen Auftraggeber auch die Frage der Auswirkungen der Veränderungen im Umsatzsteuerrecht (Stichwort: § 2b UStG) in den Blick zu nehmen.