Die Förderung klimaschonender Nutzfahrzeuge geht in die nächste Runde
In der Januar-Ausgabe 2022 dieses Newsletters hatten wir über die Fördermöglichkeiten für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge in der Abfallwirtschaft berichtet und insbesondere die Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), zuletzt geändert am 21.03.2022 (KsNI), vorgestellt.
Der im August 2021 gestartete erste Förderaufruf fand in der Branche großen Anklang: So sind Anträge in Höhe von rund 300 Millionen Euro eingegangen.
Der mit langem Vorlauf angekündigte zweite Förderaufruf ist nunmehr veröffentlicht worden. Zusätzlich hat das BMDV einen Sonderaufruf für verkehrsrechtlich zugelassene Sonderfahrzeuge herausgegeben. Sonderfahrzeuge in diesem Sinne sind Straßenfahrzeuge für besondere Zwecke, die nicht allein zur Beförderung von Gütern genutzt werden, insb. Kranwagen, Müllsammelfahrzeuge, Kehrfahrzeuge, Wechselbrückenhubwagen, Kipper und Zementmischer.
Anders als noch im ersten Förderaufruf sind dieses Mal Betriebstankstellen zuwendungsfähig, die nicht zwingend öffentlich zugänglich sein müssen.
Die Frist zur Antragseinreichung läuft bis 10.08.2022
Eine Herausforderung für die Zuwendungsempfänger der Förderung für solche Fahrzeuge wird regelmäßig sein, dass grundsätzlich eine verbindliche Bestellung innerhalb von drei Monaten bzw. eine Zulassung innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids erfolgen muss. Öffentliche Auftraggeber müssen sowohl nach dem Gesetz als auch nach den Förderrichtlinien ein Vergabeverfahren für die Beschaffung der Fahrzeuge durchführen. Dies sowie ggf. lange Lieferzeiten machen eine frühzeitige Planung der Anschaffung notwendig. Daher wäre beispielsweise an den Beginn des Vergabeverfahrens bereits vor der Entscheidung über die Zuwendung zu denken, bei dem jedoch einige Besonderheiten zu beachten sind. Das betrifft u.a. die Berücksichtigung der einschlägigen Vorgaben aus den Förderrichtlinien und/oder mögliche Aufhebungs- bzw. Wirtschaftlichkeitsvorbehalte.
[GGSC] unterstützt die kommunale Abfallwirtschaft sowohl bei der rechtssicheren Vorbereitung von Fördermittelanträgen als auch bei anschließenden Vergabeverfahren für die Beschaffung der geförderten Fahrzeuge sowie Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur.