Newsletter Abfall Juli 2022

Emissionshandel für Abfallverbrennungsanlagen – aktueller Stand

Das Bundesklimaministerium plant die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel ab 2023. Das Europäische Parlament möchte die Anlagen ab 2026 in den EU-Emissionshandel einbeziehen. Beide Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Nationaler Emissionshandel

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Anfang Juni einen Referentenentwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben. Nach dem Entwurf sollen die Betreiber von Abfallverbrennungsanlagen ab 2023 über ihre Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von fossilen Anteilen der verbrannten Abfälle berichten, Emissionsberechtigungen kaufen und diese bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben müssen.

Die meisten Abfallwirtschaftsverbände und Bundesländer haben die Emissionshandelspflicht für die Abfallverbrennung scharf kritisiert, weil sie nur zu zusätzlichen Kosten für die Gebührenzahler führe und keine nennenswerte klimapolitische Lenkungswirkung habe. Befürworter der Regelung setzen auf verstärkte Anreize für eine höherwertigere, stoffliche Verwertung und die Gleichbehandlung von Abfällen, die in Abfallverbrennungsanlagen verbrannt werden, mit Abfällen, die in emissionshandelspflichtigen Anlagen verbrannt werden und deren Verbrennung deshalb bereits jetzt dem EU-Emissionshandel unterliegt.

Die BEHG-Preise liegen ab 2023 bei 35 €/t CO2, sie steigen bis 2026 auf maximal 65 €/t CO2, danach sollen Marktpreise gelten.

EU-Emissionshandel

Parallel dazu hat das EU-Parlament am 22.06.2022 für eine Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel ab 2026 votiert. Bis dahin soll die Kommission außerdem eine Einbeziehung von Deponien in den Emissionshandel prüfen.

Der EU-Rat, der aus den Regierungen der Mitgliedstaaten besteht, ist zurückhaltender: Er befürwortet in seiner Allgemeinen Ausrichtung vom 30.06.2022 lediglich eine Prüfung der Einbeziehung von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen durch die Kommission bis Ende 2026.

Im Herbst werden Parlament und Rat gemeinsam mit der EU-Kommission im sogenannten Trilog aushandeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel einbezogen werden, bevor das Parlament und der Rat abschließend darüber entscheiden.

Im EU-Emissionshandel gelten von Anfang an Marktpreise. Derzeit liegt der Preis um 80 €/t CO2, also deutlich höher als im BEHG.

Fazit

Die Abfallwirtschaft wird über kurz oder lang mit einer Einbeziehung der Abfallverbrennung in den Emissionshandel rechnen müssen, auch wenn es sicherlich effektivere und effizientere Möglichkeiten zur Verringerung der Emissionen aus der Verbrennung von – im Wesentlichen – Plastikabfällen gibt. Ob die Abfallverbrennung aber wie vom BMWK geplant bereits ab 2023 in den nationalen Emissionshandel des BEHG einbezogen werden wird, hängt noch von den Entscheidungen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages ab.


Zum Thema „Emissionshandel für Abfallverbrennungsanlagen“ veranstalten wir ein Expert:innen-Interview im September

10. [GGSC] Expert:innen-Interview
Ausweiten des Emissionshandels auf Entsorgungsanlagen
Datum: 28. September 2022

Uhrzeit: 12:30 - 12:50 Uhr

Experte: Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz
Interviewer: Rechtsanwalt Linus Viezens


 

 

 

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