Online-Konferenz Einwegkunststofffonds am 27.09.2022
In unserem Mai-Newsletter hatten wir Sie über den vom Bundesumweltministerium Ende März vorgelegten Referentenentwurf des Einwegkunststofffondsgesetzes informiert. Der Gesetzentwurf sieht die Inanspruchnahme von Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte hinsichtlich der anfallenden Sammlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungskosten vor. Das Gesetz soll nach gegenwärtigem Stand zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Die Akademie Dr. Obladen führt in Kooperation mit dem VKU und [GGSC] am 27.09.2022 von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr eine Online-Konferenz zu diesem Thema durch. Dr. Jean Doumet (BMUV) wird einen Überblick über die Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie geben, Dr. Holger Thärichen (VKU) stellt den Einwegkunststofffonds aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe dar, Katrin Jänicke [GGSC] widmet sich ausgewählten Fragen zum Einwegkunststofffonds, Diana Grube und Ric Wiesner (Umweltbundesamt) erläutern die Organisation und Umsetzung, insbesondere die Registrierung der Hersteller und der Anspruchsberechtigten beim UBA, Dr. Frank Wenzel [GGSC] beschäftigt sich mit den Ansprüchen, Rechten und Pflichten der Anspruchsberechtigten und Rüdiger Reuter (INFA) stellt das Kosten- und Mittelauskehrmodell dar.
Die Online-Konferenz gibt so einen Überblick über die neuen Regelungen. Anspruchsberechtigte wie örE, Gemeinden als Reinigungspflichtige oder Zweckverbände erhalten erste Antworten zur Registrierung, zu den Leistungsmeldungen und zur Abrechnung. Die Konferenz legt einen Schwerpunkt auf die sich für die Kommunen ergebenden Ansprüche und gibt Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können.
Anmeldung unter www. Obladen.de.