Newsletter Abfall März 2025

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Entsorgungspflicht des örE bei illegalen Ablagerungen?

Der Eigentümer eines frei zugänglichen Grundstücks ist mangels tatsächlicher Sachherrschaft nicht verpflichtet, von Dritten illegal abgelagerte Abfälle zu beseitigen, so das Sächsische OVG. Hier greife die Auffangverantwortung des örE (Urt. v. 16.02.2024, Az.: 4 A 112/22). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter Artikel 4.

Abfallbehälter für Nachbarn hinzunehmen

Eine Baugenehmigung ist nicht deshalb rechtswidrig, weil an der Grenze zum Nachbargrundstück eine Einhausung für Abfallbehälter vorgesehen ist, solange der gesetzliche Mindestabstand gewahrt ist. Die bei ordnungsgemäßem Betrieb der Abfallbehälter entstehenden Geräusch- und Geruchsemissionen seien vom Nachbarn als adäquat hinzunehmen, entschied das VG Schleswig (Urt. v. 07.02.2025, Az.: 4 B 46/24).

Vertrauen in die Post

Ein Antragsteller wandte sich erfolglos gegen die Vollstreckung der Entsorgungsgebühren. Die zuvor von der Antragsgegnerin per einfachem Brief versandten Bescheide wurden wirksam bekannt gegeben (§ 110 Abs. 1 und 2 LVwG SH). Hieran bestehe dann kein Zweifel, wenn sich der bestrittene Zugang der Bescheide als bloße Schutzbehauptung erweist (VG Schleswig, Urt. v. 06.02.2025, Az.: 4 B 46/24).

Kurabgabensatzung und Abfall

Bei der Überprüfung einer Kurabgabensatzung hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 27.01.2025, Az.: 4 K 273/22) entschieden, dass zu den abgabefähigen Einrichtungen auch Nebenanlagen wie Abfallbehälter zählen können, wenn sie sich an touristischen Schwerpunkten befinden und deshalb in einem funktionellen Zusammenhang zu einer kurabgabefähigen Haupteinrichtung stehen.

Widerruf abfallrechtlicher Erlaubnis

Das VG Düsseldorf (Urt. v. 21.01.2025, Az.: 17 K 7955/24) bestätigte die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Erlaubnis zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG) aufgrund einer nachträglich bekannt gewordenen Unzuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers; hier wegen zweimaliger Verletzung der Vorschriften aus § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV).

Havarieabfälle vor dem EuGH

In einem Vorabentscheidungsverfahren beschäftigte sich der EuGH mit der Frage, inwieweit Abfälle aus einem havarierten Frachtschiff (u. a. Metalle, Schlämme, Löschwasser) vom Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen umfasst sind (Urt. v. 21.01.2025, Az.: C-188/23).

Transportbehälterlager für Atommüll

Eine vom Bundesamt für Strahlenschutz nach § 6 AtomG erteilte Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernstoffen im Transportbehälterlager Ahaus ist nach Auffassung des OVG Nordrhein-Westfalen rechtmäßig (Urt. v. 03.12.2024, Az.: 21 D 98/17.AK). Die gegen die Genehmigung gerichtete Klage zweier Nachbarn blieb erfolglos. Von der Genehmigung ist u. a. die Aufbewahrung von über 288.000 abgebrannten Brennelementen umfasst.

Abfalleigenschaft von Bypassstaub

Bypassstaub, der im Zusammenhang mit der Zementherstellung anfällt, dürfte als Abfall und nicht als bloßes Nebenprodukt i. S. d. § 4 KrWG zu qualifizieren sein – so die vorläufige Einschätzung des VG Sigmaringen im Rahmen einer einstweiligen Entscheidung. Anordnungen der Aufsichtsbehörde nach § 13 KrWG i. V. m. §§ 5, 52 BImSchG zur Beprobung des Bypassstaubs wären damit rechtmäßig (Urt. v. 20.11.2024, Az.: 8 K 3540/23).

Keine straßenrechtliche Sondernutzung ohne Straße

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Altkleidercontainern kommt nur für eine öffentliche Straße oder angrenzende Flächen in Betracht. Eine entsprechende Widmung ist im Zweifel von demjenigen darzulegen, der die Erlaubnis begehrt (VG Mainz, Urt. v. 13.11.2024, Az.: 3 K 732/23.MZ).

Haftungsobergrenze bei Sanierungsanordnung

Die Festsetzung einer betragsmäßigen Haftungsobergrenze zugunsten des Adressaten einer bodenschutzrechtlichen Sanierungsanordnung gilt nur für die angeordneten Maßnahmen. Ergeht mit Bezug auf ein Grundstück eine weitere Sanierungsanordnung, bedarf es der neuerlichen Festsetzung einer auf diese Anordnung bezogenen Haftungsobergrenze (BVerwG, Urt. v. 07.11.2024, Az.: 10 C 12.23).

Auslegung von Abfallschlüsseln (AVV)

Die Einschlüsselung von Abfällen erfolgt nach Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck der AVV. Bei der Auslegung der AVV ist neben der Herkunft des Abfalls auch die Tätigkeit zu berücksichtigen, die zu der Abfallentstehung geführt hat, so das VG Karlsruhe (Urt. v. 23.10.2024, Az.: 2 K 2700/23).

Abstimmungsvereinbarung und gemeinsame Verwertung

In einer Abstimmungsvereinbarung nach § 22 Abs. 1 VerpackG können örE und Systeme eine gemeinsame Verwertung von PPK vereinbaren. Es reicht aus, wenn eine solche Vereinbarung mit der allgemein erforderlichen 2/3-Mehrheit gemäß § 22 Abs. 7 Satz 2 VerpackG zustande kommt (VG Augsburg, Urt. v. 14.10.2024, Az.: Au 9 K 23.757). Ausführlich zu der Thematik in diesem Newsletter Artikel 6.

Perflurcarbone im Grundwasser

Das LG Baden-Baden (Urt. v. 25.07.2024, Az.: 3 O 319/17) gab der Schadenersatzklage einer Gemeinde gegen zwei Unternehmen statt, die über Jahre mit sog. Ewigkeits-Chemikalien (hier: PFC) verseuchte Papier-Schlämme in Kompost mischten. Die Komposte wurden anschließend großflächig auf Ackerflächen aufgebracht, wodurch letztlich das PFC in das Grundwasser gelangte. Um die Trinkwasserversorgung aufrechterhalten zu können, sind der Gemeinde hohe Kosten entstanden, die nun von den Unternehmen zu ersetzen sind.

Pfandpflicht für Fruchtsaft

Ausnahmen von der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen nach § 31 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 VerpackG richten sich allein nach der Getränkeart und nicht nach der Art der Verpackung oder Vermarktung, entschied das VG Stuttgart (Urt. vom 18.07.2024, Az.: 14 K 1009/22). Ein Getränk auf Fruchtsaftbasis, dem auch Kohlensäure und Gewürze zugesetzt sind, sei kein Fruchtsaft i. S. d. FrSaftErfrischGetrV und damit nicht von der Pfandpflicht-Ausnahme für Frucht- und
Gemüsesäfte umfasst.

Auswahl zwischen Gebührenschuldnern

Haften nach einer Gebührensatzung mehrere Gebührenschuldner als Gesamtschuldner, kann der Gläubiger grds. nach eigenem Ermessen einen der Schuldner vorrangig heranziehen. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der Vermieter eines Grundstücks um die vorrangige Heranziehung bittet, damit er selbst gegenüber seinen Mietern abrechnen kann. Das Interesse des Vermieters ist bei der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (VG Freiburg, Urt. v. 11.07.2024, Az.: 4 K 1957/23).

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Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, musste nun gerichtlich entschieden werden: In einer Abstimmungsvereinbarung nach § 22 Abs. 1 VerpackG können örE und Systeme eine gemeinsame Verwertung von PPK vereinbaren.
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