Newsletter Abfall März 2025

Update zum Emissionshandel für die Abfallverbrennung

Der Bundesgesetzgeber hat zwar vor kurzem die anstehende Novelle des Emissionshandelsrechts noch beschlossen. Ob und wann sich an der Einbeziehung der Abfallverbrennung etwas ändert, hat er jetzt aber offengelassen.

Im September 2024 berichteten wir über die Absicht der Bundesregierung, größere Abfallverbrennungsanlagen (ab 20 MW) ab 2027 auf Grundlage einer einseitigen nationalen Regelung (Opt-In) vollständig, also auch bezüglich der Abgabepflicht, in den EU-Emissionshandel zu überführen. Das hätte voraussichtlich höhere Zertifikatspreise zur Folge gehabt, aber auch die Aussicht auf eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die Abwärmenutzung.

Vorerst kein nationales Opt-In der Abfallverbrennung

Nach dem Bruch der Ampelkoalition konnten sich die verbleibenden Koalitionsfraktionen angesichts der bereits abgelaufenen Umsetzungsfrist zum Glück zwar noch mit der CDU-Fraktion einigen, das Gesetz noch zu verabschieden. Die einzige Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf betraf die Abfallverbrennungsanlagen.

Die zunächst vorgesehene nationale Einbeziehung größerer Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel ab 2027 ist nun nicht mehr vorgesehen. Nach der Begründung soll eine zukünftige Bundesregierung entscheiden, ob sie Anpassungen im nationalen Recht für ein einseitiges Hineinoptieren von Abfallverbrennungsanlagen in den EU-Emissionshandel für erforderlich hält oder eine mögliche Änderung europäischer Vorgaben abwarten will. Die Zukunft bleibt also offen.

Ausblick

Solange ein zukünftiger Gesetzgeber keine abweichende Entscheidung trifft, verbleiben diese Anlagen also wie bisher im nationalen Brennstoffemissionshandel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) – und zwar auch dann, wenn der eigentliche Anwendungsbereich des BEHG, der Brennstoffemissionshandel, ab 2028 vollständig in den EU-Emissionshandel überführt wird.

Für die Abfallverbrennung ändert sich damit zwar vorerst nichts, aber die Rechtsunsicherheit ist größer. Es kann sein, dass die neue Bundesregierung die alten Opt-In-Pläne wieder aufgreift, es kann aber auch sein, dass diese zunächst den bis Juli 2026 vorzulegenden Bericht der Kommission über eine unionsweite Aufnahme der Abfallverbrennung in den EU-Emissionshandel abwartet.

Die neue EU-Kommission hat in ihrer im Februar 2025 vorgelegten Mitteilung zum Clean Industrial Deal auf die mögliche Bedeutung des Emissionshandels für Abfallverbrennung für die Umsetzung ihrer Carbon-Management-Strategie hingewiesen. Sie hat die Kreislaufwirtschaft zu einer Priorität erhoben, um damit unter anderem CO2-Emissionen einzusparen. Möglicherweise wird also sowohl eine einseitige nationale Einbeziehung der Abfallverbrennung in den EU-Emissionshandel im Wege eines Opt-In als auch eine isolierte Fortsetzung des nationalen Emissionshandels des BEHG nur für Abfallverbrennungsanlagen überflüssig, weil die Anlagen in absehbarer Zeit EU-weit in den Emissionshandel einbezogen werden.

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