Newsletter Abfall Mai 2022

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistungaktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Kommunale Verpackungssteuer

Die Stadt Tübingen ist vor dem VGH Baden-Württemberg mit dem Versuch gescheitert, eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen (Urteil v. 29.03.2022, Az.: 2 S 3814/20) Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter Artikel 8.

GoA-Ansprüche bei PPK-Mitbenutzung

Das OLG Köln hat jüngst klargestellt, dass der örE bei einer ohne Abstimmungsvereinbarung erfolgten Mitbenutzung einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber den Systemen hat (Urt. v. 10.03.2022, Az.: 15 U 83/21). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter Artikel 5.

Müllentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistung

Aufwendungen für Rest- und Komposttonne sowie Schmutzwassergebühren sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG zu berücksichtigen, so das FG Münster in seinem Urteil vom 24.02.2022 (Az.: 6 K 1946/21 E).

Bereitstellung von Abfallbehältern

Das OVG Schleswig hat mit Beschluss vom 09.02.2022 (Az.: 5 MB 42/21) festgestellt, dass für die Bereitstellung von Abfallbehältern notfalls Dienste Dritter in Anspruchgenommen werden müssen. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter Artikel 3.

Anordnung der Aufstellung von Behältern

Eine Kommune durfte nach Auffassung des VG Köln anordnen, die Abfallbehälter für Restmüll, Papier/Pappe/Kartonagen und Biomüll des im Eigentum der Antragsteller stehenden und vermieteten Grundstücks vor dem in der Ordnungsverfügung genannten Haus bereit zu stellen (Beschl. v. 09.02.2022, Az.: 14 L 1955/21).

Beginn der Verjährung bei Abfall-OWi

Bei unerlaubtem Lagern von Abfällen beginnt die Verjährung, sobald die Tathandlung vorgenommen wurde, hat das BayObLG München am 27.01.2022 entschieden (202 ObOWi 80/22).

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Weitere Artikel des Newsletters

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Mittelbare Auswirkungen des Ukraine-Kriegs haben auch die Abfallwirtschaft in Deutschland erreicht. Insbesondere Transportunternehmen, aber auch Entsorger, Maschinenlieferanten oder Bauunternehmen müssen erhebliche Preissteigerungen etwa für Kraftstoffe, Baumaterialien und Energie hinnehmen.
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Es ist allseits bekannt, dass die Bundesregierung bereits in ihrer 18. Legislaturperiode die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung verabschiedete. Durch eine umfassende Neuregelung des Umganges mit Klärschlamm sollte den stetig steigenden Umweltbelastungen entgegengewirkt und eine Antw...
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Die gesteigerten Anforderungen an die Klärschlammverwertung nach der AbfKlärV werfen nicht nur Fragen nach dem Stand der geeigneten Verfahrenstechnik auf. Sie regen auch Überlegungen zur Zusammenarbeit mehrerer Pflichtiger an. Mangelt es an Verwertungsangeboten Dritter, legt dies Planungen z.B. zur ...
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