Der Weg hin zur Phosphor-Rückgewinnung – ein Status-Update
Es ist allseits bekannt, dass die Bundesregierung bereits in ihrer 18. Legislaturperiode die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung verabschiedete. Durch eine umfassende Neuregelung des Umganges mit Klärschlamm sollte den stetig steigenden Umweltbelastungen entgegengewirkt und eine Antwort auf die immer deutlicher werdende Ressourcenknappheit gefunden werden. Ziel war eine Steigerung der Ressourceneffizienz durch eine verpflichtende Rückgewinnung des in den Klärschlämmen bzw. Klärschlammaschen enthaltenen Phosphoranteils bei gleichzeitiger Reduzierung der Freisetzung umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe durch Einschränkung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung.
Für die Erfüllung der Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung haben die Betreiber von Kläranlagen je nach Einwohnerwert der Abwasserbehandlungsanlagen zwar noch bis zum Jahr 2029 bzw. 2032 Zeit. Allerdings müssen die Kläranlagenbetreiber bereits im nächsten Jahr der zuständigen Behörde ein Konzept vorlegen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise (insb. mit welchem Verfahren) der Phosphor zurückgewonnen werden soll.
Dritter Bericht der Ad-hoc-AG „Ressourcenschonung durch Phosphor-Rückgewinnung“ veröffentlicht
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) begleitet die Entwicklung der Phosphor-Rückgewinnung in den einzelnen Bundesländern und veröffentlicht dazu im zweijährigen Turnus einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen zum Aufbau einer Infrastruktur für die Phosphor-Rückgewinnung sowie den Einsatz des zurückgewonnenen Phosphors.
Nun ist der dritte Bericht der Ad-hoc-AG „Ressourcenschonung durch Phosphor-Rückgewinnung“ veröffentlicht worden. Aus diesem geht hervor, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedlich gut aufgestellt sind, aber auf dem Weg hin zur Phosphor-Rückgewinnung insgesamt noch Einiges zu tun ist.
Während in einigen Bundesländern bereits erfolgreiche Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung existieren, sind in anderen Bundesländern noch keine Projekte bekannt.
Mit Blick auf die zeitlichen Vorgaben der AbfKlärV besteht daher in mehreren Bundesländern nun dringender Handlungsbedarf.
[GGSC] berät regelmäßig Kommunen und kommunale Unternehmen im Zusammenhang mit der Klärschlammverwertung, u.a. auch zu Alternativ-Verfahren zur Klärschlammverbrennung, interkommunaler Kooperation und Ausschreibungen.