Kooperationsmöglichkeiten bei der Klärschlammentsorgung
Die gesteigerten Anforderungen an die Klärschlammverwertung nach der AbfKlärV werfen nicht nur Fragen nach dem Stand der geeigneten Verfahrenstechnik auf. Sie regen auch Überlegungen zur Zusammenarbeit mehrerer Pflichtiger an. Mangelt es an Verwertungsangeboten Dritter, legt dies Planungen z.B. zur eigenständigen, jedoch gemeinsamen Errichtung und Betreibung einer Verwertungsanlage nahe. Ferner lässt sich eine Verwertungsanlage erst bei Erreichen einer bestimmten Kapazität, die häufig eine Bündelung größerer Mengen erfordert, wirtschaftlich betreiben. Auch dieser Umstand kann für eine Zusammenarbeit sprechen.
Gutachterliche Analyse für das Land Brandenburg
Wie aus dem an anderer Stelle erwähnten Bericht der LAGA ad hoc Gruppe deutlich wird, haben einzelne Bundesländer bereits Strategien zur Klärschlammverwertung auf den Weg gebracht. Andere sind noch in der Erarbeitung. Die Regierungskoalition im Land Brandenburg hat sich zum Ziel gesetzt, „gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren ein Konzept zur Verwertung und Beseitigung von Klärschlämmen sowie ein Maßnahmenprogramm zur Rückgewinnung von Phosphor (zu) erstellen“. Zu Ermittlung entsprechender Handlungsgrundlagen hat das dortige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz im Jahr 2021 eine Gutachterliche Analyse als Grundlage für ein Konzept zur Klärschlammentsorgung und Phosphorrückgewinnung im Land Brandenburg ausgeschrieben und in Auftrag gegeben.
[GGSC] bewertet geeignete Kooperationsformen
Im Rahmen dieses Gutachtens, welches federführend von der IINTECUS GmbH (Dresden) betreut wird, untersucht und bewertet [GGSC] geeignete Kooperationsformen für die Klärschlammverwertung im Land Brandenburg. Dabei gilt es unter Berücksichtigung des komplexen rechtlichen Rahmens einschließlich Kommunal- und Vergaberecht die verfügbaren Organisationsformen aufzuzeigen und unter verschiedenen Aspekten zu bewerten. Den Besonderheiten der Natur der Klärschlammverwertung als Annex zur Abwasserbeseitigung ist dabei Rechnung zu tragen.
Zielstellung: Handlungsempfehlungen für die Betroffenen
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen in ein Gutachten münden, welches den betroffenen Akteuren auch über eine Informationsplattform zur Verfügung gestellt werden soll.
Die Beratung von Aufgabenträgern bei der Suche nach der geeigneten Kooperationsform für die gemeinsame Aufgabenerfüllung wie auch die Ermittlung der optimalen Organisationsform für die Aufgabenerfüllung in alleiniger Regie gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten von [GGSC].