Neues zum Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie
In der Juli-Ausgabe unseres Newsletters Abfall hatten wir einen Überblick über den ersten Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) gegeben. Die NKWS soll – so das federführende BMUV – einen Rahmen schaffen, in dem die rohstoffpolitisch relevanten Strategien der Bundesregierung mit dem Ziel zusammengeführt werden, eine absolute Senkung des primären Rohstoffbedarfs zu erreichen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Durchführung von Rechtssetzungsvorhaben, die größtenteils auch für die Akteure der kommunalen Abfallwirtschaft von Bedeutung sind. Nachdem bis zum 09.07.2024 ca. 200 Stellungnahmen von Akteuren aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zum NKWS-Entwurf übermittelt worden sind, nutzen wir die Gelegenheit für eine weitere Zwischenbilanz.
Stimmen zum NKWS-Entwurf
Die zum NKWS-Entwurf übermittelten Stellungnahmen sind im Einzelnen unter www.dialog-nkws.de abrufbar. Auch wenn unser Beitrag nicht auf einer umfassenden Auswertung aller Stellungnahmen beruht, skizzieren wir nachfolgend eine Auswahl an Punkten, die vermehrt diskutiert wurden und Themen betreffen, die für die kommunale Abfallwirtschaft von Relevanz sind.
Alttextilien
Im Bereich Alttextilien setzt die NKWS unter anderem auf eine verbesserte Informationspolitik und einen damit einhergehenden Bewusstseinswandel bei Verbraucherinnen und Verbrauchern („Wertschätzung langlebiger Kleidung“, „verstärkte Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von zirkulären Dienstleistungen“). Darüber hinaus soll die Erfassung von Textilabfällen verbessert und ein hochwertiges Recycling gefördert werden, z.B. durch die Einführung einer separaten Recyclingquote für Textilabfälle und die Förderung von Recyclingtechnologien. Von Seiten der befragten Akteure werden entschlossene Schritte zur Transformation des Textilsektors begrüßt. Erwartet werden aber noch stärkere regulatorische Vorgaben für die Produzenten von Kleidung (insb. hinsichtlich des Einsatzes langlebiger, hochwertig recycelbarer Materialien) bzw. die Benennung konkreter, in einen Zeitplan eingebetteter Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten Ziele. Zu berücksichtigen sei hierbei auch, dass Alttextilien nicht nur vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, sondern zu einem erheblichen Teil von gewerblichen und gemeinnützigen Sammlern erfasst und verwertet werden.
IKT und Elektrogeräte
Mit Blick auf IKT (Informations-/ Kommunikationstechnologien) und Elektrogeräte hat der Entwurf der NKWS vor allem dahingehend Zustimmung erfahren, dass Kreislaufwirtschaft beim Produktdesign ansetzen muss. Mehr als bislang müssen Hersteller verpflichtet werden, durch den Einsatz hochwertiger, reparatur- bzw. austauschfähiger und nachhaltig (z.B. aus Rezyklaten) produzierter Bauteile IKT bzw. Elektrogeräte herzustellen, die möglichst lange (wieder-)verwendet und anschließend hochwertig recycelt werden können. Die Mitte Juli 2024 in Kraft getretene EU-Ökodesign-Verordnung leiste hierzu bereits einen wichtigen Beitrag. Daneben müssen auch die Handlungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gestärkt werden, damit IKT und Elektrogeräte vorrangig zur Vorbereitung zur Wiederverwendung erfasst werden können.
Biomasse
Unter dem Stichwort „zirkuläre Bioökonomie“ schlägt die NKWS vor, die Nutzung von Biomasse – soweit im Einzelnen möglich – an den sog. R-Strategien (refuse, rethink, reduce, reuse, repair, refurbish, remanufacture, repurpose, recycling) auszurichten und der Nutzung biogener Rohstoffe als Nahrung Vorrang einzuräumen. Vor dem Hintergrund der Ressourcenschonung sollen biogene Rohstoffe möglichst lange im Kreislauf gehalten und in Nutzungskaskaden wiederverwendet werden. Für eine möglichst umfassende und qualitativ hochwertige getrennte Erfassung von Bioabfällen kommt der NKWS zufolge eine Neufassung der Bioabfallverordnung in Betracht. In den Stellungnahmen stößt die Ausrichtung der Bioabfallverwertung an das Zirkulationsmodell auf Zustimmung. Für die Umsetzung dieses Vorhabens bedarf es allerdings noch weitreichenden regulatorischen Vorgaben, welche die NKWS im Einzelnen noch nicht benannt hat bzw. (aufgrund der hohen Komplexität und Interdisziplinarität) auch nicht im Einzelnen benennen konnte. Auf der Ebene der kommunalen Abfallwirtschaft wird es in den nächsten Jahren sicherlich darum gehen, Einrichtungsnutzer zur möglichst sortenreinen Erfassung von Bioabfällen zu bewegen und die Anzahl von Fehlwürfen (durch entsprechende Ausgestaltung des Satzungsrechts) zu reduzieren.
Wie geht’s weiter?
Nach Angaben des BMUV ist ein Kabinettsbeschluss noch im Herbst 2024 geplant. Für die möglichst schnelle und effektive Umsetzung der in der NKWS festgelegten Ziele sollen der Austausch mit den Stakeholdern fortgeführt und Vorhaben bzw. Zeitpläne weiter konkretisiert werden. Wir halten Sie über alle wichtigen Entwicklungen unterrichtet.
ÖrE werden sich perspektivisch an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen (insbesondere betr. die Erfassung hochwertig verwertbarer Abfallfraktionen) anpassen müssen. Auswirkungen werden die NKWS bzw. die infolgedessen verabschiedeten Gesetze und Verordnungen auf das kommunale Satzungsrecht, aber auch auf die Auftragsverhältnisse mit Dritten haben.
[GGSC] berät Sie gerne zur Umsetzung der Ihnen aktuell oder künftig obliegenden gesetzlichen Pflichten!