Klage auf Kostenbeteiligung für Unterflurbehälter gegen Systembetreiber
Im Namen der Gemeinde Feldkirchen hat [GGSC] Klage gegen zwei Systembetreiber auf Beteiligung an den Kosten für Unterflurbehälter Glas erhoben.
Bislang hatten sich die Systembetreiber einer Kostenbeteiligung stets vehement verweigert - nach Auffassung der Gemeinde zu Unrecht. Schließlich werden die von ihr aufgestellten Unterflurcontainer von den Systemen schon seit Jahren genutzt und waren sogar in die aktuelle Ausschreibung für die Glaserfassung eingeflossen.
Sachverhalt
Seit 2001 werden von der Gemeinde in ihrem Gebiet in Eigeninitiative Unterflurcontainer für diverse Abfallfraktionen aufgestellt. Im Zuge dessen waren auch Glasbehälter aufgestellt worden. Mit Blick auf eine damit verbundene Verbesserung des Stadtbilds und einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung hatten die Systembetreiber ihre Errichtung und Bereitstellung damals sogar ausdrücklich begrüßt. Alle Versuche der Gemeinde, die Systembetreiber zu einer Beteiligung v.a. an den Instandhaltungskosten der Behälter zu bewegen, sind bislang jedoch gescheitert. Die Gemeinde hat [GGSC] deshalb mit der Erhebung einer Klage gegen die Systembetreiber beauftragt. Die Klagen wurden bereits eingereicht. Damit dürfte nun eine Grundsatzfrage zum Umgang mit Unterflurcontainern im Verhältnis Kommunen und Systembetreibern gerichtlich geklärt werden.
Argumentationslinie
Gesetzlich ist ein Anspruch der Kommunen auf Beteiligung der Kosten für Unterflurcontainer gegen die Systembetreiber nicht ausdrücklich geregelt. Aufgrund der Bereitstellung und Instandhaltung der Unterflurcontainer durch die Gemeinde, besteht für die Systembetreiber bzw. deren Entsorger aber jedenfalls keine Notwendigkeit mehr, in diesem Umfang eigene Behälter vorzuhalten und zu nutzen. Vielmehr ersparen sie sich durch die Mitnutzung Kosten für die Bereitstellung und Wartung eigener Behälter. Mit der Nutzung der gemeindlichen Unterflurcontainer bringen sie ferner zum Ausdruck, dass die Bereitstellung und Unterhaltung der Container durch die Gemeinde in ihrem Interesse der Systembetreiber liegt. Nach Auffassung der Gemeinde und [GGSC] haben sich die Systembetreiber der Höhe nach deshalb mindestens an den Kosten zu beteiligen, die sonst für die Nutzung von „üblichen“ oberirdischen (Depot-)Container anfallen.
Ausblick
Der Ausgang des Verfahrens dürfte für viele Kommunen von Bedeutung sein. Denn für zahlreiche Kommunen besteht bzgl. des Umgangs mit Unterflurcontainern für die Verhandlungen mit den Systemen Diskussions- und Klärungsbedarf. Mittlerweile vertritt [GGSC] bereits eine weitere Gemeinde, die [GGSC] ebenfalls mit der Geltendmachung eines Kostenersatzanspruchs für die Nutzung von Unterflurcontainern gegen die Systembetreiber beauftragt hat. Über den Fortgang der Verfahren werden wir hier weiter berichten.
Alternativ oder ergänzend zu streitigen
Auseinandersetzungen über Kostenbeteiligungen für die Vergangenheit arbeiten zahlreiche Kommunen in den Verhandlungen mit den Systembetreibern darauf hin, dass jedenfalls für künftige Neuausstattung, Wartung und Unterhaltung solcher Behälter mindestens diejenigen Kosten übernommen werden, die auch für übliche (sog. "Depot"-) Container zu zahlen wären. Denkbar ist schließlich - auch für von den Kommunen bereits eingerichtete Behälter, dass ein Passus in die Ausschreibungsunterlagen der Systembetreiber aufgenommen wird, wonach der Sammler und damit Auftragnehmer der Systeme eine monatliche Nutzungsentschädigung (an die Kommune) zahlt.
[GGSC] vertritt und berät Kommunen im Rahmen der Verhandlungen mit Systembetreibern (z.B. um den Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung einschließlich der Systemfestlegungen für LVP, Glas und PPK sowie um die Mitbenutzung der PPK-Entsorgung).