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Vergabeerfordernis für Rettungsdienstaufträge im FS Bayern – Bayerischer VGH

 

Trotz der o.g. Aussagen des EuGH zu einem Fall aus NRW sollen gemeinnützige Organisationen im Freistaat Bayern lt. Bayerischem VGH nicht ohne vorgeschaltete Vergabe mit Rettungsdienstleistungen beauftragt werden dürfen.

Zur Begründung dieser Einschätzung beruft sich das Gericht auf die Sondervorschrift in Art. 13 des BayRDG. Danach können auch private Unternehmen am Wettbewerb um solche Leistungen beteiligt werden.

Möglichkeit der Beteiligung Privater an Rettungsdienstaufträgen: Keine Ausnahme

In diesen Fällen soll die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB – offenbar wegen der Marktrelevant der zu vergebenden Leistungen - nicht greifen.

 

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