Newsletter Abfall Mai 2021

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Eigentumsbeeinträchtigung durch Abfallcontainer

Der BGH hat die Verantwortlichkeit von Entsorgungsunternehmen für Abfallcontainer als „Zustandsstörer“ bestätigt (Urteil vom 26.03.2021, Az.: V ZR 77/20). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter.

Entsorgung und Klimaschutz

Mit dem vergangene Woche veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht auch an die besondere Bedeutung der Entsorgung für den Klimaschutz erinnert (Beschl. v. 24.03.2021, Az.: 1 BvR 2656/18 u.a., dort Rn. 37).

„Erkennbarkeit“ der erlassenden Behörde im Gebührenbescheid

Auch bei Abfallgebührenbescheiden gilt: Die den Bescheid erlassende Behörde muss als solche erkennbar sein (§ 119 Abs. 3 Satz 1 AO i.V.m. Landes-KAG), erinnert das OVG Magdeburg (Beschluss vom 23.02.2021, Az.: 4 M 154/20). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter.

Zulässigkeit der „verbösernden“ Nacherhebung von Abfallgebühren

Auf Gesichtspunkte des „Vertrauensschutzes“ können sich Gebührenschuldner auch im Falle einer nachträglich höheren Festsetzung von Abfallgebühren („Verböserung“) nicht berufen (VG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 29.01.2021; Az.: 1 K 543/18.WI). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter.

Vergrabene Abfälle

Das VG Cottbus hatte in einem Eilverfahren jüngst einen Fall vorliegen, in dem ein Unternehmer auf einem Grundstück mehrere sog. Big Bags gefährlicher Abfälle in einer Grube verfüllt hatte (VG Cottbus, Beschluss vom 06.01.2021, Az.: VG 3 L 523/20). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter.

Kosten der LKW-Maut in der Gebührenkalkulation

LKW-Müllwagen sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Var. 1 Bundesfernstraßenmautgesetz dem Grunde nach mautpflichtig. Eine Ausnahme hiervon kann nicht aus § 2 Güterkraftverkehrsgesetz abgeleitet werden. Das hat das OVG Münster mit Beschluss vom 03.12.2020 (Az.: 9 A 431/17) entschieden. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

 

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