Newsletter Abfall September 2019

Vergleich der Abfallgebühren NRW und Vorschläge des Bundes der Steuerzahler zur Reduzierung von Abfallgebühren

Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (BdSt NRW) hat in einer Pressekonferenz am 20.08.2019 einen Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren für private Haushalte 2019 in NRW vorgestellt und fünf Maßnahmen zur Reduzierung von Abfallgebühren formuliert.

Inhalte des Gebührenvergleichs im Bereich „Abfall“

Der auf der Homepage des BdSt NRW abrufbare Gebührenvergleich stellt die in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden erhobenen Abfallgebühren für Vier-Personen-Privathaushalte (Einfamilienhaus im Innenbereich) gegenüber. In dem ebenfalls online abrufbaren Statement des Vorsitzenden des BdSt NRW gelangt dieser zu dem Ergebnis, dass sich die durchschnittliche Gebührenbelastung auf einem hohen Niveau eingependelt habe. Im Einzelfall auftretende Gebührenschwankungen seien maßgeblich auf ein „Marktversagen“ aufgrund zu weniger Anbieter im Bereich der Abfallentsorgung zurückzuführen. Darüber hinaus benennt das Statement als weitere Ursachen die LKW-Maut oder den Rückgang der Erlöse im Bereich der Altpapierentsorgung.

Forderungen des BdSt NRW zur Gebührensenkung

Um die Abfallgebührenlast zu senken, fordert der BdSt NRW die Städte und Gemeinden auf,

  • Kosten für die Entleerung von Straßenpapierkörben und die Entsorgung „wilden Mülls“ nicht mehr in der Gebührenkalkulation einzubeziehen.
  • Auf eine Quersubventionierung der Bioabfallentsorgung solle ebenso verzichtet werden,
  • wie auf eine wöchentliche Leerung der Rest- und Bioabfalltonnen.
  • Von der Festschreibung von Mindestbehältervolumen sollen Kommunen absehen und
  • Erlöse aus der Altpapier- und Metallschrottentsorgung bei der Kalkulation der Abfallgebühren berücksichtigen.
Anmerkung

Niedrige Abfallgebühren tragen zum gesellschaftlichen Frieden bei und liegen nicht nur im Interesse der Bürger, sondern auch im Interesse eines jeden örE. Die Kommunalabgaben- und Abfallgesetze der Länder räumen dem örE regelmäßig weite Ermessensspielräume hinsichtlich der Ausgestaltung der gebührenfinanzierten öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung ein. Die örE sind aber nicht nur verpflichtet, dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung zu tragen. Bei der Ausgestaltung der Abfallgebühr sind vielmehr auch Aspekte des Umweltschutzes und der Abfallvermeidung und -verwertung zu berücksichtigen. So kann eine Querfinanzierung des Bioabfalls notwendig sein, um Fehlwürfe in die Restmülltonne zu vermeiden, ein Mindestbehältervolumen für die Restabfallbehälter verhindert wilde Ablagerungen wie auch Fehlwürfe in andere Sammelsysteme. Die wöchentliche Abfuhr von Abfällen kann schließlich in eng bebauten Innenstädten notwendig sein, um ein ausreichendes Behältervolumen aufstellen zu können. Erlöse für Altpapier und Metallschrott werden nach unserer Erfahrung dem Gebührenhaushalt auch bisher in aller Regel gutgeschrieben. Die Forderungen des Bundes der Steuerzahler können somit zwar Anregungen geben, sie wirken im Ergebnis aber leider unvollständig und einseitig.

[GGSC] berät regelmäßig öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bei der Kalkulation der Abfallgebühren und bei der Ausgestaltung von Abfall- und Abfallgebührensatzungen.

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