Newsletter Abfall September 2020

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Zum Grundrechtsschutz kommunaler PPP-Gesellschaften

Wie juristische Personen des öffentlichen Rechts und privatrechtlich organisierte Unternehmen des Staates können sich auch gemischtwirtschaftliche Unternehmen (PPP) nicht auf die materiellen Grundrechte berufen, sofern der Staat mehr als 50 % der Anteile an ihnen hält; sie können folglich auch nicht eine Verletzung materieller Grundrechte mit der Verfassungsbeschwerde rügen, hat das BVerfG mit Beschl. v. 18.08.2020 (Az.: 1 BvQ 82/20) entschieden.

BVerfG zur Strafbarkeit des Containerns

Nach Auffassung des BVerfG ist die grundsätzliche Strafbarkeit des sog. Containerns bei Vorliegen der Voraussetzungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Beschl. v. 05.08.2020, Az.: 2 BvR 1985/19 u.a.).

Zahlungsanspruch des örE gegen säumigen Drittbeauftragten

Das zugunsten eines örE ausgefallene erstinstanzliche Urteil, mit dem ein säumiger Drittbeauftragter der Alttextilbranche zur Zahlung verurteilt worden war, ist nunmehr durch Beschluss des OLG Braunschweig vom 16.07.2020 rechtskräftig geworden. Ausführlich zu den Entscheidungen in diesem Newsletter Artikel 7.

Sicherheitsleistung der Systembetreiber vor Gericht

Das VG München hat in seinem Beschluss vom 09.07.2020 (Az.: M 17 S 20.2411) die Rechtmäßigkeit der Erhöhung der Sicherheitsleistung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bestätigt.

Weitere Entscheidungen zur Festsetzung von Sicherheitsleistungen sind vor dem VG Köln (Beschluss vom 03.06.2020, Az.: 13 L 2655/19 u.a.) und vor dem VG Gelsenkirchen (Beschluss vom 02.06.2020, Az.: 9 L 1924/19 u.a.) ergangen. Ausführlich zu den Entscheidungen in diesem Newsletter Artikel 8.

Neues zur Irrelevanzschwelle

Das BVerwG hat seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen weiter konkretisiert (Urt. v. 08.07.2020, Az.: 7 C 30.18). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter Artikel 2.

Abfallbegriff: Verwendungszweck

Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt hat den Leitsatz seiner Entscheidung zu einer abfallrechtlichen Entsorgungsanordnung wie folgt formuliert (Beschl. v. 08.07.2020, Az.: 2 M 46/20): „Für die Erfüllung des Unmittelbarkeitskriteriums des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG reicht es zeitlich aus, dass die Nutzung zum neuen Zweck in einem überschaubaren Zeitraum objektiv möglich ist. Im Rahmen der Verkehrsanschauung (§ 3 Abs. 3 Satz 3 KrWG) kann berücksichtigt werden, ob die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit einer zweckentsprechenden Verwendung glaubhaft oder plausibel erscheint.“

Infektiöser Abfall zur Verwertung

Die Vorbehandlung infektiöser Abfälle zur Beseitigung ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften stellt nach Auffassung des VG Augsburg (Urt. v. 29.06.2020, Az.: Au 9 K 18.1776 u.a.) nicht zwangsläufig eine Abfallbeseitigungsmaßnahme dar.

Gesonderter Stellplatz für Abfallbehälter

Einen Grund für die Anordnung eines gesonderten Stellplatzes eines Abfallbehälters kann die fehlende Befahrbarkeit im Einklang mit berufsgenossenschaftlichen Vorgaben und Regeln bieten (VG Freiburg, Beschluss vom 25.6.2020, Az.: 4 K 1732/20). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter Artikel 6.

Bodenschutzrechtliche Maßnahmen rechtmäßig

Das VG Trier hat eine Anordnung von bodenschutzrechtlichen Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen bestätigt (Urt. v. 24.06.2020, Az.: 9 K 4248/19.TR).

PPK-Ausschreibung vor der Vergabekammer

Die VK Südbayern hat mit Beschluss v. 18.06.2020 (Gz.: 3194.Z3-3_01-20-6, nicht bestandskräftig) den Auftraggeber zur neuerlichen Prüfung und Wertung der Angebote einer Ausschreibung betr. die PPK-Verwertung verpflichtet.

Abfallverbringung vor dem OVG Sachsen

Das OVG Sachsen hat sich in zwei Entscheidungen mit abfallverbringungsrechtlichen Bescheiden befasst (Beschl. v. 31.03.2020, Az.: 4 B 43/20 und v. 06.04.2020, Az.: 4 B 336/19).

Entschädigung bei Netzabschaltung

Am 11.02.2020 hat der BGH eine wirtschaftlich relevante Entscheidung zur sog. Härtefallentschädigung für EEG-Anlagen-Betreiber bei Netzabschaltungen getroffen (Az.: XIII ZR 27/19). In einer Entscheidung vom 20.03.2020 hat ferner das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Konturen zu Abschaltmaßnahmen nach dem EnWG geschärft (Az.: 7 Kart 2/19). Ausführlich zu den Entscheidungen in diesem Newsletter Artikel 4.

Anordnung zur Bioabfallentsorgung rechtskräftig

Die gegen den Landkreis Altötting ergangene Verfügung und das hierzu ergangene Urteil des VG München (v. 28.11.2019, Az.: M 17 K 17.5282) hat Bestand, nachdem der BayVGH die hiergegen erhobene Berufung als unzulässig verworfen hat. Ausführlich zu den Entscheidungen in diesem Newsletter Artikel 10.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

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