Newsletter Abfall September 2020

Illegale Abfallablagerungen – Anpassung des Bußgeldkataloges in Brandenburg

Für Brandenburg ist im Mai 2020 ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten, mit dem die Bußgelder insbesondere auch für die illegale Ablagerung von Abfällen erheblich angehoben wurden.

Wie bisher enthält der Bußgeldkatalog jeweils einen Bußgeldrahmen. Für Regelfälle kann ein Bußgeld im mittleren Bereich angesetzt werden, Ober- und Untergrenze der Spannen erlauben es, Einzelfallumstände zu berücksichtigen, wie das Ausmaß der Umweltbeeinträchtigung. Die Bußgelder wurden zum Teil vervielfacht. So wird der mittlere Wert für die unerlaubte Entsorgung von über 5 cbm Bau- und Abbruchabfällen beispielsweise vervierfacht und beträgt nun 5.500 Euro, die Obergrenze des Bußgeldrahmens wird auf bis zu 10.000 Euro angehoben. Beim illegalen Ablagern von Elektrogeräten, wie z.B. Waschmaschinen, wird der mittlere Wert des Bußgelds auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verzehnfacht, der obere Wert des Bußgeldrahmens liegt bei 8.000 Euro.

Der Verordnungsgeber hat mit dem neuen Bußgeldkatalog auf die Zunahme illegaler Abfallablagerungen reagiert und die Bußgelder auf eine zeitgemäße Höhe angehoben. Den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern soll so ein wirksames Mittel an die Hand gegeben werden, gegen illegale Abfallablagerungen vorzugehen. Diese haben gerade in der Covid-19 Krise noch einmal aus unterschiedlichen Gründen zugenommen.

[GGSC] berät und vertritt öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und die unteren Abfallbehörden beim Vorgehen gegen illegale Abfallablagerungen, auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen um Bußgelder und Anordnungen.

Weitere Artikel des Newsletters

Wie ist die Irrelevanzschwelle zu berechnen und wann bestehen gegen einen Sammler Bedenken gegen die Zuverlässigkeit? Diese beiden Fragen stehen im Zentrum der nun vorliegenden Urteilsgründe der Revision, die [GGSC] für eine bayerische Kommune eingelegt und vertreten hatte (vgl. bereits Abfall Newsl...
weiter
In der Juli-Ausgabe unseres Newsletters hatten wir die Praxisprobleme allgemein im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Abfallbewirtschaftung beleuchtet. Im vorliegenden Beitrag befassen wir uns näher mit den Problemen bei der Einstufung von Abfällen (Abfall Newsletter Juli 2020).
weiter
Die sogenannte „EU-Plastiksteuer“ soll ab 2021 eine neue Bemessungsgrundlage für Beiträge der EU-Mitgliedstaaten zur Finanzierung der EU sein. Offen ist, ob und wie sie auf nationaler Ebene zu einer Bepreisung von Kunststoffabfällen führen wird.
weiter
Schmale Straßen und Wege ohne Wendemöglichkeit stellen immer wieder eine Herausforderung an die Organisation der Abfallabfuhr. Im Einzelfall bietet sich die Bereitstellung der Abfallbehälter an einem abweichenden Standplatz an. Für entsprechende Anordnungen gegenüber den Abfallbesitzern bedarf es ei...
weiter
Am 10.09.2020 findet ein Online-Seminar zu Straßenreinigungsgebühren statt. Rechtsanwältin Katrin Jänicke und Rechtsanwalt Dr. Manuel Schwind von [GGSC] stellen die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung zu der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren dar.
weiter

Veranstaltungen

2024
05
Dez

In unserem Online-Seminar „Update Entsorgungsvergaben – von Fachanwält:innen für Praktiker:innen“ am Donnerstag, den 05.12.2024 haben Sie nicht nur die Möglichkeit, Ihre individuellen Fragen zur Diskussion zu stellen – Sie werden auch auf den aktuellsten, vergaberechtlichen Stand gebracht.

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung
2024
06
Nov

Seit einem Jahr ist nun die sogenannte „Mantelverordnung“ in Kraft– mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV), der vollständig novellierten Bundes Bodenschutzverordnung (BBodSchV) und Änderungen im Deponierecht. Das Seminar richtet sich an alle, die mit mineralischen Abfällen – wie Ba...

ORT: Online-Seminar
VERANSTALTER: [GGSC] Seminare
Zur Website der Veranstaltung