Schneller Bauen trotz Artenschutz-Desaster
Dass der Artenschutz ein schwerwiegendes Bauhindernis darstellen kann, beruht auf EU-Recht und ist inzwischen allgemein bekannt.
In vielen Fällen gehen Bauherren und Behörden mit den entstehenden Problemen konstruktiv um und finden sinnvolle und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechende Lösungen. Wie wir in unserem Beitrag zum „Berliner Artenschutz-Desaster“ im Grundeigentum (Heft 8, S. 385 ff.) dargestellt haben, ist dies in Berlin leider nicht immer der Fall.
Schneller-Bauen-Gesetz (Entwurf)
Dem will nun die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen durch einige gesetzliche Neuregelungen und sonstige Maßnahmen im Rahmen eines „Schneller-Bauen-Gesetzes“ abhelfen. Während für die parallelen Probleme beim naturschutzrechtlichen Ausgleich und beim Waldausgleich dazu sinnvolle Vorschläge entwickelt wurden, deren baldige Umsetzung mit Sicherheit zu Beschleunigungs- und Erleichterungseffekten führen wird, fehlt im Rahmen des Artenschutzes noch die entscheidende Idee. Vorgesehen ist, bei baugenehmigungsbedürftigen Vorhaben die „Anforderungen des Artenschutzes“ neben anderen, bisher nicht geprüften Fragen – wie z. B. die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Niederschlagsentwässerung – zum Genehmigungsgegenstand zu machen.
Stolpersteine
Aber wer definiert die „Anforderungen des Artenschutzes“, für die es – anders als bei der Entwässerung – keinerlei verbindliche Regelwerke gibt und die sich in kürzesten Zeiträumen erheblich ändern können? Ist zukünftig für jedes Baugrundstück das gutachterliche Ergebnis einer „besonderen Artenschutzprüfung“ vorzulegen, wie es das Umweltamt Lichtenberg schon jetzt in vielen „Verdachtsfällen“ vom Bauherrn vor Beginn der Bauausführung verlangt und werden dessen Ergebnisse dann für den Geltungszeitraum der Baugenehmigung für verbindlich erklärt? Keine dieser Fragen wird in der Begründung des Entwurfs angesprochen und Lösungen dafür sind auch sonst nicht in Sicht.
Ausblick
[GGSC] arbeitet schon seit einiger Zeit mit verschiedenen Artenschutzgutachtern an fachlich und rechtlich sinnvollen Lösungen für die unseren Mandanten bei ihren Bauvorhaben aufgegebenen Ermittlungs- und Ausgleichsforderungen. Hilfreich wäre für „schnelles“, vor allem aber rechtsicheres Bauen, wenn es zu einer den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtenden Vereinheitlichung dieser Anforderungen für alle Bezirke Berlins und zu einer sachgerechten Integration der jeweils zu treffenden Entscheidungen in den Planungs-, Genehmigungs- und Bauablauf mit abgestuft festgelegter Verbindlichkeit käme. Ob das durch den jetzt vorliegenden Vorschlag der Senatsverwaltung erreichbar ist oder ob es bessere Lösungen gibt, wird in den nächsten Monaten eine spannende Diskussion werden, an der wir uns im Interesse unserer Mandanten intensiv beteiligen wollen.