Newsletter Energie Oktober 2022

Forderung nach einem Geothermie-Erschließungsgesetz

Nachdem 2022 eine ganze Reihe von Gesetzen zum beschleunigten Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verabschiedet worden und noch im Gesetzgebungsverfahren sind, muss sich die Bundesregierung nun dringend um die Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien kümmern. Führende Wärme- und Erneuerbare-Energien-Verbände haben deshalb kürzlich zu Recht ein Geothermie-Erschließungsgesetz gefordert.

AGFW, BEE, bdew, Bundesverband Geothermie und VKU haben Bundestagsabgeordneten im September 2022 mit einem gemeinsamen Positionspapier dringend erforderliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen zur Errichtung und zum Betrieb von Geothermieanlagen vorgestellt. Ihre Forderung nach einem Geothermie-Erschließungsgesetz – nach Vorbild des Wind-an-Land-Gesetzes – stieß auf offene Ohren.

Kernforderungen

Folgende Kernforderungen werden darin gestellt:

• Die Feststellung, dass Errichtung und Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen dem überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienen, ist 2022 in § 2 EEG und für die Windenergie in § 45b Abs. 8 Nr. 1 BNatSchG verankert worden. Diese Regelungen gelten aber nur für die Stromerzeugung. Die gleiche Regelung muss auch für die Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien verankert werden.

• Die öffentliche Hand sollte verpflichtet werden, eigene Grundstücke zu angemessenen Bedingungen für erneuerbare Wärmeversorgungsanlagen zur Verfügung zu stellen.
Außerdem sollten die Länder wie bei den Flächenbeitragswerten für Windenergieanlagen im Rahmen der Raumordnung Eignungsflächen für Geothermie-Vorhaben ausweisen. Innerhalb dieser Gebiete sollten, ebenso wie in Windeignungsgebieten, erleichterte Zulassungsanforderungen gelten (z.B. keine UVP-Pflicht).

• Geothermieanlagen sollten im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ebenso wie die Energieerzeugung aus Biomasse, Wind und Wasserkraft privilegiert werden.

• Zulassungsverfahren für die Tiefengeothermie sollen beschleunigt und erleichtert werden. Es wird eine Verfahrenshöchstfrist gefordert, wie es sie für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren gibt.

• Das Fündigkeitsrisiko in der Anfangsphase sollte abgesichert werden sowie die Förderung im Rahmen der Bundesförderung effiziente Wärmenetze auch auf Einzelmaßnahmen und auf Betriebskosten ausgeweitet werden.

[GGSC] hat den Bundesverband Geothermie schon im Februar 2022 bei der Erstellung einer Synopse mit Vorschlägen zur gesetzgeberischen Umsetzung derartiger Forderungen unterstützt. An einer aktuellen Fortschreibung dieser Vorschläge haben wir mitgewirkt.

Es bleibt zu hoffen, dass das BMWK diesen Faden aufgreift und einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag entwickelt.

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