Newsletter Abfall März 2019

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Kein Schadensersatz Drittbeauftragter

Ein Drittbeauftragter kann gegenüber dem örE keinen Schadenersatz geltend machen, weil ihn dieser nicht vor gewerblicher Konkurrenz schützt (Urt. v. 19.02.2019, Az.: 8 O 3392/18). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter -> Kein Schadensersatz Drittbeauftragter wegen gewerblicher Sammlungen.

Widerspruch der BGB-Gesellschaft

Legt eine BGB-Gesellschaft (auch „GbR“) Widerspruch gegen einen Abfallbescheid durch ihren Anwalt ein, muss dieser durch alle Gesellschafter bevollmächtigt sein. Hieran erinnert eine aktuelle Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 06.02.2019, Az.: OVG 11 N 15.15).

Keine „Kündigung“ der öffentlichen Abfallentsorgung

Mit seiner „Kündigung“ der öffentlichen Abfallentsorgung drang ein brandenburgischer Abfallbesitzer nicht durch. Wohl aber prüfte das VG Cottbus ausführlich den von ihm angefochtenen Gebührenbescheid des örE, hatte bei seiner Prüfung der Grund- und Mindestgebühren jedoch weder Bescheid noch zugrundeliegende Satzung zu beanstanden (Urt. v. 06.02.2019, Az.: 6 K 871/14).

Zulässige Forderung von Nachweisen gewerblicher Sammler

Gewerbliche Sammlungen müssen nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 KrWG Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens machen. Zur Erfüllung dieser Pflichten hat das BVerwG mit Urteilen v. 24.01.2019 (Az.: 7 C 14.17 u.a) entschieden. Ausführlich zu den Entscheidungen in diesem Newsletter -> Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Anforderungen an Angaben zu gewerblicher Sammlung.

Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

Mit der Festsetzung einer Sicherheitsleistung für den Fall der Insolvenz einer Abfallentsorgungsanlage hat sich der BayVGH in seinem Beschluss vom 09.01.2019 befasst (Az.: 22 CS 18.2003).

Gärreste aus Biogasanlagen

Das VG Hannover hat sich mit einem immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid für die Nutzung eines Erdbeckens zur Lagerung von Gärresten einer Biogasanlage ausführlich befasst. Nach den Landesbauordnungen – hier § 41 Abs. 2 Satz 1 NBauO – muss bei baulichen Anlagen u.a. die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle dauernd gesichert sein (Urt. v. 06.12.2018, Az.: 12 A 5761/16).

Schutz von „Bestandssammlungen"

Das VG Düsseldorf hat in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes (Beschl. v. 23.11.2018, Az.: 17 L 2870/18) die aufschiebende Wirkung gegen eine Ordnungsverfügung wiederhergestellt, mit der die untere Umweltschutzbehörde die Bestandssammlung eines gewerblichen Alttextilsammlers untersagt hatte. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter -> Untersagung gewerblicher „Bestandssammlungen“.

Preisrecht vor Gericht

Es bedarf keiner weiteren preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei dessen Aufnahme in eine Gebührenkalkulation, wenn die betr. Entsorgungsleistung zuvor Gegenstand eines Vergabeverfahrens gewesen ist (VG Potsdam, Urt. v. 06.09.2018, Az.: 8 K 148/12). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter -> Gebührenrechtliche Erforderlichkeit von Fremdleistungsentgelten.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

Weitere Artikel des Newsletters

Das VG Düsseldorf hat in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung gegen eine Ordnungsverfügung wiederhergestellt, mit der die untere Umweltschutzbehörde die Bestandssammlung eines gewerblichen Alttextilsammlers untersagt hatte (Beschl. v. 23.11.2018, Az.: 17 L 2870/18).
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Das Abkippen von Pferdemist an einer steilen Böschung im Bereich eines bewaldeten Grundstücks über mehrere Jahre ist als eine unzulässige Ablagerung von Abfall zur Beseitigung einzuordnen, auch wenn es sich dabei um besonders gut verwertbares Material handelt.
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