PPK-Mitentsorgungsentgelte: Abwarten kann sich lohnen!
Nach Ostern ist Dynamik in die Verhandlungen zu den PPK-Mitentsorgungsentgelten gekommen, denn der 01.01.2021 rückt näher. Zwar haben die Länder in unterschiedlicher Intensität auf die bislang häufig fehlenden Abstimmungsvereinbarungen reagiert. Aber dass die Systeme ihre Säumnisse einfach über den Übergangszeitraum in § 35 Abs. 3 VerpackG zum 01.01.2021 hinaus aussitzen können, bezweifeln sie offenbar selbst.
Das entscheidende Hindernis für den Abschluss von Abstimmungsvereinbarungen ist vielerorts die fehlende Einigungsbereitschaft in Sachen angemessene Mitentsorgungsentgelte. Die Systeme scheinen zu glauben, sie könnten die Verantwortung für eine PPK-Einigung auf die örE überwälzen, indem sie die sogenannte Kompromiss-Empfehlung aus dem Oktober 2019 weiterhin vorschlagen.
Kompromiss-Empfehlung ist obsolet
Dieser Kompromiss zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Systembetreibern war bekanntlich von Anbeginn sehr umstritten. Zwischenzeitlich hat die Wirklichkeit durch den Verfall der Verwertungserlöse die Empfehlung überholt. Die örE sollen Vollkosten für einen Masseanteil von 33,5 % beanspruchen können; statt der Berücksichtigung des Volumenfaktors sollten die örE eine faktische Erhöhung des Kostenanteils der Systeme dadurch erzielen können, dass diese auf die Verwertungserlöse verzichten. Das Zahlenbeispiel in der Kompromiss-Empfehlung lautet: Vollkosten von 100,00 €/Mg zzgl. 70,00 €/Mg Erlöseinbehalt. Ein Erlös von 70,00 €/Mg ergibt sich aus laufenden Verwertungsverträgen nur noch sehr selten, meist sehen sich die örE zwischenzeitlich Forderungen nach Zuzahlungen an die PPK-Verwerter gegenüber.
Kollektivverweigerung der Systeme
Manchmal bieten die Systeme zwar einen Ausgleich für den Fall der Zuzahlung an, einen Ausgleich für den weggefallenen Erlöseinbehalt wollen sie jedoch nicht gewähren. Zu Abschlüssen kommt es deshalb meist nur in solchen Fällen, in denen sehr niedrige Vollkosten deutlich aufgerundet werden und laufende Verwertungsverträge noch einen gewissen Erlöseinbehalt ergeben.
Eine Formel für eine dauerhafte Übereinkunft, die zukünftige Ausschreibungsergebnisse bei den Sammelleistungen und insbesondere bei den kommenden Verwertungsverträgen berücksichtigt, verweigern die Systeme kollektiv.
Formel für die Zukunft
Die Systeme verdienen aktuell erst einmal sehr viel bei fortlaufenden Vertragsverhältnissen, die weder einen Masseanteil von 33,5 % noch eine angemessene Berücksichtigung des Volumenfaktors vorsehen, sondern Entgelte nur für 17, 18 oder 19 % des PPK-Aufkommens geleistet werden. Die Inverkehrbringer zahlen viel mehr an die Systeme und die örE betreiben faktisch eine Quersubventionierung des (Volumen-)Anteils der Systeme durch den Gebührenzahler.
Damit muss Schluss sein! Abstimmungsvereinbarungen, insbesondere auch die geforderten unbefristeten Abstimmungsvereinbarungen kann es nur geben, wenn eine dem Verpackungsgesetz entsprechende Formel zur Anwendung kommt: Vollkosten x Kosten(Volumen-)Anteil gegen Verwertungserlöse oder Herausgabe. Die örE bekommen – den gebührenrechtlichen Grundsätzen entsprechend – den angemessenen Kostenanteil von den Systemen. Die Systeme erhalten Erlöse oder Herausgabe des Papiers abzüglich der Handlings- oder Zusatzkosten der örE. Die Ergebnisse ordnungsgemäßer Ausschreibungen durch die örE werden von den Systemen genauso anerkannt, wie sie von den Verwaltungsgerichten bei der Überprüfung von Abfallgebühren anerkannt werden.
Abwarten kann ein richtiger Weg sein
Die Systeme wissen sehr wohl, dass sie ihre Verweigerungshaltung nicht dauerhaft durchhalten können. Vereinzelt werden zwischenzeitlich bereits Mitentsorgungsentgelte > 200,00 €/Mg aufgerufen. Die Systeme werden ab Juli 2020 auch neue Lizenzentgeltkalkulationen vornehmen und dort die veränderte Marktsituation abbilden. Es spricht einiges dafür, dass in absehbarer Zeit die Mitentsorgungsentgelte über 200,00 €/Mg liegen – solange können sich die einen über befristete Übergangslösungen bewegen, denn es gibt verschiedene Konstellationen, die ein weiteres Zuwarten nicht erlauben, und die anderen ihre guten Nerven beweisen.