Einwegkunststofffondsgesetz auf dem Weg
Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen.
Die vereinnahmten Gelder sollen an Anspruchsberechtigte, zu denen u.a. die örE gehören, ausgeschüttet werden. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Der betr. Gesetzentwurf ist bereits in Brüssel notifiziert worden und soll Ende September durch das Kabinett. Passend hierzu richtet [GGSC] gemeinsam mit dem VKU und der Akademie Dr. Obladen am 27.09.2022 eine prominent besetzte Online-Fachkonferenz aus, zu der wir Sie herzlich einladen.
Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Inhalte der Fachkonferenz
Die Konferenz gibt einen Überblick über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, den Inhalt des Einwegkunststofffondsgesetzes und des Entwurfes der Verordnung. Die Vortragenden erläutern die zentralen Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die Verwaltung durch das Umweltbundesamt und die Grundzüge der Finanzierung.
Anspruchsberechtigte wie örE, Gemeinden als Reinigungspflichtige oder Zweckverbände erhalten erste Antworten zur Registrierung, zu den Leistungsmeldungen und zur Abrechnung. Die Konferenz legt einen Schwerpunkt auf die sich für die Kommunen ergebenden Ansprüche und gibt Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können.