Newsletter Abfall November 2019

Abfallrechtliche Entscheidungen in Kürze

Im Folgenden finden Sie eine Auflistung aktueller abfallrechtlicher Entscheidungen in einer Kurzfassung.

Abfallrechtliche Heranziehung von Grundstückseigentümern und anderen Adressaten

Das VG Cottbus hat die von zwei Grundstückseigentümern vorgebrachten Einwände gegen ihre Heranziehung bei der Entsorgung von Abfällen auf ihren Grundstücken jeweils verworfen (Beschl. v. 09.10.2019, Az.: 3 L 442/19 und Beschl. v. 22.08.2019, Az.: 3 L 367/19) und die Heranziehung eines Abfallbesitzers in einem anderen Fall vorläufig unterbunden (Beschl. v. 30.09.2019, Az.: 3 L 304/19).

Beihilfen beim Bau eines Müllheizkraftwerks

Die Europäische Kommission hat keine Einwände gegen Beihilfen für das Müllheizkraftwerk der Stadt Danzig erhoben (Entscheidung vom 18.10.2019, Az.: SA 55100). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter - Artikel 4.

Zur Strafbarkeit des sog. Containerns

Das BayObLG hat mit Beschl. v. 02.10.2019 die Strafbarkeit des sog. Containerns, bei dem essbare Lebensmitteln Abfallbehältern entnommen werden, ausführlich begründet (Az.: 206 StRR 1013/19 u.a.).

Bürgerbegehren gegen Abfallverbrennungsanlage

Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02.10.2019 (Az.: 10 A 10472/19) seine bisherige Spruchpraxis erneut bestätigt, nach der Konzeptbeschlüsse, die lediglich der Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen für verbindliche spätere Entscheidungen dienen, nicht mit einem Bürgerbegehren angegriffen werden können.

Abfallentsorgung als Belang beim Aufstellen sog. Little Homes für Obdachlose

Die Aufstellung von sog. Little Homes für Obdachlose im öffentlichen Straßenraum bedarf einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis bedarf es u.a. der Klärung der Fragen der Beseitigung von Abfällen und Abwasser, so das VG Hannover in seinem Beschl. v. 01.10.2019, Az.: 7 B 4377/19).

BVerwG zur Heilung von Verfahrensfehlern

Verfahrensfehler können zwar geheilt werden, selbst wenn das gesamte Planfeststellungsverfahren nebst UVP nachgeholt werden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Hindernisse für die Erteilung der Genehmigung ersichtlich sind (BVerwG, Urteil 27.09.2019, 7 C 24.16). Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter - Artikel 2.

Abfall auf Grundstücken

Das VG Aachen hat sich mit einer Beseitigungsanordnung betr. die Ablagerung von Abfällen auf einem Grundstück ausführlich befasst (Beschl. v. 05.09.2019, Az.: 6 L 713/19).

Drittschutz im Immissionsschutzrecht betr. eine Abfallanlage

„Wendet sich ein Dritter gegen einen an den Adressaten gerichteten belastenden Verwaltungsakt, so ist er nur dann gemäß § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er sein Begehren auf öffentlich rechtliche Normen stützen kann, die nach ihrem Entscheidungsprogramm auch den Nichtadressaten als Dritten schützen.“ hat das VG Neustadt (Weinstraße) seinen Leitsatz für den Beschl. v. 21.08.2019 (Az.: 5 L 813/19.NW) formuliert, der die Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Ordnungsverfügung betraf.

Einsatz einer Drohne

Das bauordnungsrechtliche Recht zum Betreten von Grundstücken umfasst auch die Befliegung mit einer Drohne, hat das VG Schwerin in seinem Beschluss vom 15.08.2019 (Az.: 2 B 1203/19 SN) betr. eine Duldungsverfügung mit abfallrechtlichen Bezügen entschieden.

Würdigung des Umgangs mit abfallrechtlichen Untersagungsbescheiden bei der Strafzumessung

In einem strafrechtlichen Revisionsverfahren hat das BayObLG in seinem Beschluss vom 01.08.2019 (206 St RR 296/19) die Würdigung des Verhaltens des Angeklagten im Vollzug von abfallrechtlichen Untersagungsverfügungen im Rahmen der Strafzumessung näher beleuchtet.

Wettbewerbsverstoß durch fehlende Kennzeichnung nach § 9 Abs. 2 ElektroG

„Bei der Vorschrift des § 9 II ElektroG, wonach bestimmte Produkte mit dem Symbol einer ‚durchgestrichenen Mülltonne‘ gekennzeichnet sein müssen, handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht ist auch geeignet, die Interessen der Verbraucher spürbar zu beeinträchtigen.“ So hat das OLG Frankfurt den Leitsatz zu seinem Beschl. v. 25.07.2019 (Az.: 6 U 51/19) formuliert und hierdurch das vorgehendende Urteil des LG Darmstadt vom 02.04.2019 (12 O 19/19) geändert.

Adressatenauswahl für Verfügung

Die Betreiberin einer Silageanlage kann auf der Grundlage des § 62 KrWG durch Bescheid dazu verpflichtet werden, verschiedene – teilweise von Dritten – auf den von ihr gepachteten Grundstücken abgelagerte Abfälle zu entsorgen bzw. zu verwerten. Dies hat das Verwaltungsgericht Greifswald In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 07.06.2019 (Az.: 5 B 616/19 HGW; nachgehend bestätigt durch OVG MV) entschieden. Ausführlich zu der Entscheidung in diesem Newsletter - Artikel 10.

Behörden und kommunalen Unternehmen übersenden wir auf Nachfrage gerne die angeführten Entscheidungen.

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