Umladestationen einrichten
Auch örE, die Entsorgungsdienstleistungen sonst nicht selbst erbringen, sollten die Einrichtung einer eigenen Umladestation prüfen. So ist bei der Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen regelmäßig eine Aufteilung der Ausschreibung oder eine Fachlosbildung angezeigt.
In der Folge ergeben sich ohne fixe Übergabestelle vermeidbare Herausforderungen für die Gestaltung der Leistungsbeschreibung sowie der Wertung. Ferner erleichtert ggf. eine eigene Wiegung die konkrete Leistungskontrolle sowohl der vorgehenden Logistik- wie der nachgehenden Verwertungsleistung. Und schließlich lassen sich beispielsweise PPK-Mengen, für die eine Bereitstellung an Systembetreiber im Rahmen der Abstimmung vereinbart werden, einfacher absteuern.
[GGSC] unterstützt örE u.a. bei der genehmigungsrechtlichen Umsetzung wie bei der vergabe-, gebühren- und verpackungsrechtlichen Berücksichtigung von Umladestationen.